Kind leicht verletzt : Polizei sucht Autofahrer



Am Samstag kam es gegen 19.05 Uhr auf der Yorckstraße zu einem leichten Zusammenstoß zwischen einem Autofahrer und einem 8-jährigen Mädchen, welches beim Spielen mit Freunden auf die Fahrbahn gelaufen war, ohne auf den Verkehr zu achten. Nach dem Zusammenstoß hielt der Autofahrer an und erkundigte sich nach dem Wohlbefinden des Kindes. Nach dem das Mädchen angab, dass alles in Ordnung sei, setzte Autofahrer seine Fahrt fort. Da das Kind aber leicht verletzt war, wurde der Unfall bei der Polizei angezeigt. Der Autofahrer („Glatze, ca. 40 Jahre, Bart; fuhr ein schwarzes mittelgroßes Auto mit rundem Emblem) und Zeugen werden gebeten, sich beim Verkehrskommissariat in Bocholt (02871) 2990 zu melden.

Die Polizei weist erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst – vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. ist. Kinder können aber keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und / oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Kfz-Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes – in etwa „es ist schon alles o.k.“ entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert – selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte.

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