Kinder- und Jugendschutz im Karneval



Bocholt (PID). Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt greifen zum Höhepunkt der fünften Jahreszeit, dem nahenden Karnevalswochenende insbesondere dem Rosenmontagszug, erneut die Plakataktionen „Jugendschutz? …aber klar!“ und „PARTY?…aber sicher!“ zum Thema Alkoholkonsum auf.
An alle Erwachsenen richtet sich dabei der dringende Aufruf, auf die Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt hierbei den Gastwirten und den Verkäufern in Geschäften, den Ausrichtern des Karnevalszuges und auch den Eltern zu. Diese werden aufgefordert, keinen Alkohol an Minderjährige weiterzugeben, auf alkoholisierte Jugendliche zu achten und gegebenenfalls die notwendigen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen.
Eindeutige Grenzen
Das Jugendschutzgesetz will Kinder und Jugendliche schützen und zeigt eindeutige Grenzen auf. Das bedeutet:

Keine Abgabe bzw. Verzehr von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Für andere alkoholische Getränke wie z.B. Spirituosen gilt sogar: erst ab 18 Jahren! Ebenso ist der Konsum von Tabakwaren jeglicher Art wie z.B. (E-)Zigaretten und (E-) Shishas in der Öffentlichkeit erst ab 18 Jahren erlaubt.

Warum gefährdet Alkohol insbesondere Kinder und Jugendliche?
Alkohol ist ein Nerven- und Zellgift, welches bei übermäßigem Konsum sowohl auf die Organe einwirkt, als auch auf die psychische Verfassung Auswirkungen hat. Dabei sind Kinder und Jugendliche anfälliger für Schädigungen, da ihr Körper sich in der Entwicklung befindet. Das niedrige Körpergewicht lässt den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen, sodass Kinder und Jugendliche schneller eine Alkoholvergiftung mit den damit verbundenen gesundheitlichen Folgen droht.
„Insbesondere die Eltern tragen Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen“, so Ina Bühs, verantwortlich für den erzieherischen Jugendschutz im Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport. Sie fordert daher alle Eltern auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht bereits alkoholisiert sind, wenn sie zum Umzug gehen bzw. erst gar keinen Alkohol zum Karnevalsumzug mitbringen.
Verzicht auf Mitnahme von Glasflaschen beim Rosenmontagszug
Zudem appelliert Monika Tenbrock, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, dringend an alle Karnevalisten, auf die Mitnahme von Glasbehältnissen zum Rosenmontagszug zu verzichten. Schlimmer noch als die hier entstehenden Kosten der Abfallbeseitigung wiegt die Tatsache, dass es Jahr für Jahr zu Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen und zu Verletzungen kommt. Vor allem Kinder sind beim Bonbonsammeln gefährdet, sich an Glasscherben zu verletzen. Bei der Reinigung nach Ende des Zuges stellen kleine Schnapsfläschchen ein besonderes Problem dar, da diese unter den Reifen der Reinigungsfahrzeuge wegspringen und zu gefährlichen Geschossen werden. Daher der dringende Aufruf: Unterstützen Sie die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte, indem sie Glasbehältnisse zu Hause lassen.

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