Knippings Klage gegen die Stadt endgültig gescheitert



Der Versuch des CDU-Stadtverordneten Jürgen Knipping, von der Stadt Aufwandsentschädigungen für einen Ausschussvorsitz zu erhalten, sind endgültig gescheitert. Nachdem bereits der Oberverwaltungsgericht gegen ihn entschieden hatte, wurde jetzt auch eine Anhörungsrüge abgelehnt.

Das Ratsmitglied war vor mehrere Gerichte gezogen, weil die Stadtverordnetenversammlung Ende 2016 einstimmig beschlossen hatte, allen Vorsitzenden der Fach- und Bezirksausschüsse keine erhöhten Aufwandsentschädigungen von bis zu 400 Euro im Monat mehr zu zahlen und damit zu spare. Knipping moniert den zunächst von ihm selbst mitgetragenen Entscheid. Begründung: Die vom Land NRW vorgesehene Ausnahme werde in Bocholt sozusagen hintenherum zur Regel gemacht. Und das sei nicht gesetzeskonform.

Das Verwaltungsgericht folgte ihm allerdings nicht und lehnte die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diesen Beschluss. Mit einer Anhörungsrüge gegen dieses Entscheidung nutzte der Bocholter ebenfalls erfolglos das letzte Rechtsmittel. „Das Gerichtsverfahren ist hiermit beendet“, meinte er dazu gestern.

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