KOMMENTAR: Kerkhoff sollte den EWIBO-Aufsichtsratsvorsitz vorerst ruhen lassen



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Seit fast einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft nun schon gegen Thomas Kerkhoff wegen des Verdachts der Untreue. Inzwischen hat der Bürgermeister laut BBV erstmals Einsicht in die Akten erhalten. Er hält sich für unschuldig und hat daher über seinen Rechtsbeistand die Einstellung des Verfahrens nach §170 Abs. 2 StPO beantragt. Faktisch ändert sich dadurch wenig. Die Öffentlichkeit weiß immer noch nicht, worum es geht. Es steht lediglich im Raum, dass die Anzeige gegen den Verwaltungschef etwas mit den dessen Entscheidungen im EWIBO-Skandal zu tun haben soll.

Wenn das stimmt (und Kerkhoff wir es ja jetzt genau wissen) und man die Messlatte nimmt, die der Bürgermeister im Mai 2021 an den ehemaligen EWIBO-Chef Berthold Klein-Schmeink angelegt hat, so sollte der Bürgermeister persönlich Konsequenzen daraus ziehen. Der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft wurde mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn freigestellt. Der Bürgermeister als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrat aber tut nun so, als ob ihn – bei ähnlicher strafrechtlicher Sachlage – andere Regeln gelten. Zumindest bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe sollte Kerkhoff deshalb diese beiden Ämter vorerst ruhen lassen.

Dies gilt umso mehr, als der Bürgermeister sich im Fall der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn von einem Anwalt aus der Kanzlei Wolter Hoppenberg vertreten lässt. Das ist exakt die Gesellschaft, die für sehr große und am Ende vom Steuerzahler zu tragende Summen die Stadt und die EWIBO berät und letztere unter anderem im Arbeitsgerichtsprozess gegen Berthold Klein-Schmeink vertritt. Und es ist genau die Kanzlei, für die Kerkhoff früher selbst gearbeitet hat.

Kerkhoff selbst sieht in dieser Kombination kein Problem. „Ein Interessenkonflikt besteht bei der Vertretung nicht, da die rechtliche Vertretung zwar über die gleiche Kanzlei, dort aber bewusst über einen separaten Anwalt erfolgt“, heißt es in seiner Stellungnahme gegenüber Made in Bocholt.

  1. Wie ging da nochmal der Spruch mit dem Wasser und dem Wein?

    Selbstverständlich steht Herrn Kerkhoff eine freie Anwaltswahl zu, aber in dieser Konstellation würde man es Anderorten „ein Geschmäckle“ nennen. Hier bleibt einfach zu viel Platz für Spekulationen über solche Seilschaften oder Klüngel, wie man in es in einer Domstadt nennt.

  2. Einen anderen Anwalt-in der selben Kanzlei?
    Wer ist Nutznießer der Zahlungen an die Kanzlei?
    Dioch nicht nur der spezifische Anwalt-sondern auch die Partner.
    Dass der betreuende Anwalt auch innerhalb der Kanzlei keinerlei Austausch zur Sache macht, ist doch absoluter Blödsinn….das ganze Gedöns in Sachen Ewibo ist doch mittlerweile eine Farce, gerade weil die Bocholter Bevölkerung immer noch nicht weiss worum es eigentlich geht. Da darf sich auch ein relativ frischer Bürgermeister nicht wundern, wenn die Bocholter mittlerweile ein großes Misstrauen der Verwaltung gegenüber haben. Hier ist der fortschreitenden Politikverdrossenheit Tür und Tor geöffnet.

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