KOMMENTAR: Stadt hat den Bürgerentscheid fair vorbereitet

Ein Kommentar von BERTHOLD BLESENKEMPER

17 Abstimmungsräume, dazu die Möglichkeit der Briefwahl – das ist fair. Jeder Wahlberechtigte hat so die Chance, am 22. Oktober am Bürgerentscheid über die Frage mitzuentscheiden, ob in Biemenhorst an der Straße „Auf dem Takenkamp“ eine Flüchtlingsunterkunft entstehen soll oder nicht. Auch das in diesen Tagen verschickte Abstimmungsheft ist neutral gehalten. 

Andere Kommunen waren da in der Vergangenheit wesentlich parteiischer und haben nach Erfahrungen der Initiative „Pro Demokratie“ durch Verzicht auf Briefwahl oder durch eine eingeschränkte Anzahl von Wahllokalen das Abstimmen erschwert. Gut, dass das in Bocholt nicht so war und ist.

Natürlich wird aus dem Abstimmungsheft deutlich, dass bis auf die AfD alle Parteien gegen die Ziele des Bürgerbegehrens sind. Aber das ist nun mal so. Und es muss für die Initiatoren nicht unbedingt ein Nachteil sein. Sie setzen auf Protest. Und der ist momentan groß im Trend. Es wird also eine Woche nach Kirmes spannend.

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    Made in Bocholt verbreitet das Märchen der Stadt, bei der Abstimmung gehe es um das Sein oder Nicht-Sein einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Takenkamp. Das ist falsch. Abgestimmt wird lediglich darüber, ob die Containersiedlung gemäss einem Ratsbeschluss vom 29.03.2023 für 250 Personen ausgeführt werden soll oder nicht. Es kann immer ein abweichender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für den Takenkamp gefasst werden, was dann die wahrscheinlichste Alternative ist, falls der ursprüngliche Beschluss gekippt werden sollte.

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      Made in Bocholt says:

      Die zur Abstimmung stehende Frage lautet: „Ja, ich stimme gegen eine Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Standort Auf dem Takenkamp“ oder „Nein, ich stimme für eine Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Standort Auf dem Takenkamp“. Das ist gelinde gesagt ziemlich eindeutig. Aber Sie können gerne noch alles mögliche hineininterpretieren.

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        Made in Bocholt hat anscheinend die Fragestellung nicht zuende gelesen! Da steht auch was von einem Ratsbeschluss 115/2023. Der beschreibt den Inhalt des Bürgerentscheides gemäß § 26 Gemeindeordnung-NRW, um den es geht. Die Unterlagen können im Ratssystem nachgelesen werden.

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          Made in Bocholt says:

          Made in Bocholt kann sehr gut lesen. Usprünglich hatte die Biemeenhorster Initiative eine Reduzierung auf 150 Flüchtlinge gewünscht. Da aber ein kassatorisches Bürgerbegehren nur den gesamten Ratsbeschluss angreifen kann und nicht Teile davon und da es auch den Ratsbeschluss nicht ändern kann, heißt es jetzt hopp oder top.

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            Ein kassatorischer Bürgerentscheid „kassiert“ einen Ratsbeschluss, d.h. kann ihn in der Gänze ungültig machen. Dann beschliesst die Stadtverordntenversammlung einen neuen Beschluss, dort eine Unterkunft für 150 Personen zu errichten. Niemand kann den Rat daran hindern. So ist die Rechtslage, denn der Ort „Auf dem Takenkamp“ kann nicht durch diesen Bürgerentscheid an sich für „Area-non-grata“ erklärt werden. Das ist eine Interpretation eines bisher unbekannten Gesetzes durch die Stadt Bocholt auf Seite 6 ihrer Informationsbroschüre.

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    Gisela von Mutius says:

    Liebe Diskutierer,
    ich habe als aktives Mitglied des Vereins „Mehr Demokratie“ viele Bürgerbegehren und -entscheide mitgestaltet und/oder beraten und sage als in der Sache neutrale Person deshalb:
    Eure Fragestellung ist unglücklich gewählt! Das „JA“ in Verbindung mit „gegen“ und das „NEIN“ in Verbindung mit „für“ stiftet Verwirrung und wird viele fehlerhafte Stimmabgaben produzieren. Es hätte dazu besser verständliche Alternativen gegeben.
    Ich bin gespannt auf das Ergebnis des Entscheids! Und sollte das JA obsiegen, dann habe ich große Zweifel, ob der Rat in den 2 folgenden Jahren den Beschluß fassen darf, eine Unterkunft für 150 Flüchtlinge zu errichten. Das JA ist einem Ratsbeschluß gleichwertig.

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      Liebe Gisela!
      Wenn der Ratsbeschluss 115/2023 kassiert wird, ist der weg. Das Gesetz sagt dann, daß der Bürgerentscheid zwei Jahre gilt. Nach 2 Jahren kann die Stadt den gleichen Beschluss nochmal fassen. Die Stadtverordneten als Souverän können jedoch jederzeit einen von 115/2023 abweichenden Beschluss fassen. So funktioniert die kommunale Demokratie. Was anderes ist ja auch kurios.

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        Made in Bocholt says:

        Kurios, ja geradezu eine Verhöhnung des Bürgerwillens wäre es, wenn die Politik nach zwei Jahren den Beschluss neu fassen würde

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          Nun, das ist die Gesetzeslage nach der Gemeindeordnung-NRW § 26 Bürgerbegehren. Der Rat kann sogar gemäß Absatz 8 schon vor Ablauf von 2 Jahren eine Änderung durch einen neuen Bürgerentscheid vornehmen.

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