Kontrollwoche zeigt: Manche Radfahrer riskieren zu viel



Bocholt/Isselburg/Rhede (ots) – Die Beleuchtung defekt, mal als „Geisterfahrer“ in der falschen Richtung unterwegs oder verbotenerweise durch die Fußgängerzone radelnd: Lang stellt sich die Liste der Verkehrsverstöße dar, die Polizeibeamte von Montag bis Freitag im Rahmen einer besonderen Aktion in Bocholt, Isselburg und Rhede festgestellt haben. Dort richtete sich der Fokus der Fahrradkontrollwoche auf das Fehlverhalten der Zweiradfahrer – eines, mit dem sie sich und andere potenziell in Gefahr bringen.

Die weitaus meisten der insgesamt 565 registrierten Verstöße – 129 davon begangen durch Kinder im Alter von unter 14 Jahren – ergaben sich bei der Beleuchtung: 227 der Kontrollierten hatten entweder keine Beleuchtung am Rad oder sie funktionierte nicht richtig. Besonders negativ ins Auge fiel den Beamten dabei der Vater eines achtjährigen Jungen: Das Rad des Mannes hatte zwar eine ausreichende Beleuchtung – sein Kind ließ er jedoch ohne eine solche durch die Dunkelheit radeln.

Neben der Frage der Beleuchtung scheint nicht wenigen Radfahrern auch das Unfallrisiko nicht bewusst zu sein, wenn sie der Radweg in der nicht freigegebenen Richtung befahren: Die Beamten stellten insgesamt 104 derartige Verstöße fest. 93 Radfahrer mochten auch in der Fußgängerzone nicht vom Sattel steigen, und in 29 Fällen nutzten Radfahrer ihr Mobiltelefon beim Fahren – eine gefährliche Ablenkung, die schnell zu Unfällen mit unkalkulierbaren Folgen führen kann. Die Bilanz in Zahlen: Die eingesetzten Beamten erhoben im Rahmen des Sondereinsatzes unterm Strich 414 Verwarnungsgelder und fertigten 21 Ordnungswidrigkeits-Anzeigen für Zweiradfahrer ebenso wie für Autofahrer; 129 Mal brachten sie Elternbriefe auf den Weg oder nahmen direkt Kontakt mit diesen auf. Mancher betroffene Verkehrsteilnehmer zeigte sich übrigens wenig einsichtig. So kam es vor, dass einige Betroffene innerhalb eines Tages mehrfach wegen desselben Verstoßes in Erscheinung traten. Für derartige „Wiederholungstäter“ war ein doppeltes Verwarnungsgeld fällig: Die Beamten mussten in solchen Fällen von einem vorsätzlichen Verstoß ausgehen – so wie bei einem Radfahrer, der am selben Tag drei Mal die falsche Seite eines Radwegs befuhr.

Ein herausragend schlechtes Beispiel für mangelnde Einsicht in das eigene Fehlverhalten lieferte übrigens ein Autofahrer. Der 78-jährige Bocholter hatte den Sicherheitsgurt nicht angelegt und das Rotlicht einer Ampel missachtet. Als ein Beamter der Radstaffel ihn ansprach, lehnte er es jedoch ab, sich anzuschnallen. Stattdessen drängte er den Polizisten mit dem Außenspiegel seines Wagens zur Seite. Dieser musste zurückweichen und blieb unverletzt. Auf einem Parkplatz hielt der 78-Jährige schließlich an – im Halteverbot. Lautstark klärte er den Beamten dort über sein Verständnis der Verkehrsregeln auf: Die Polizei habe ihn nicht im fließenden Verkehr anzuhalten, einen Gurt müsse er nicht tragen und über „Rot“ zu fahren sei völlig in Ordnung, wenn die Ampel gerade erst umgeschaltet habe. Ein Strafverfahren dürfte dem Mann Gelegenheit geben, über seine Auffassungen zur Straßenverkehrsordnung noch einmal gründlich nachzudenken.

Verkehrssünder fanden sich leider an allen Stellen, an denen die Beamten kontrollierten – bei den Frühkontrollen im Umfeld von Schulen genauso wie im weiteren Tagesverlauf an den Hauptverkehrsadern in Rhede und Isselburg. An dem Sondereinsatz beteiligten sich neben der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz der Polizeiwache Bocholt auch Beamte des Polizeisonderdienstes, Beamte einer Einsatzhundertschaft und die Direktion Verkehr mit Beamten des Verkehrsdienstes einschließlich der Motorradstaffel und Verkehrssicherheitsberater.

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