Krankenhaus lockert die Besucherregeln



Bocholt. Das St. Agnes-Hospital Bocholt passt mit Blick auf den Beginn der Advents- und Weihnachtszeit zum kommenden Samstag (26.11.) seine Besucherregelung an. Jeder Patient und jede Patientin hat dann die Möglichkeit, pro Tag vier Besuche zu empfangen. Außerdem wird die Besuchszeit am Wochenende und feiertags um zwei Stunden verlängert.

Ein Besuch ist weiterhin wochentags in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr möglich, samstags, sonntags sowie feiertags dann ebenfalls in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr. Pro Tag sind in diesem Zeitraum vier Besuche bis zu einer Stunde möglich.

Alle Besucherinnen und Besucher benötigen ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an der Bürger-Schnellteststelle vor dem Krankenhauseingang testen zu lassen. Wichtig zu beachten ist, dass die Besucherinnen und Besucher zur eindeutigen Identifikation ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen können.

Besucherinnen und Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben. In den Krankenhäusern ist durchgängig eine FFP2 Maske zwingend erforderlich, der beim Betreten des Krankenhauses durch die Mitarbeitenden ausgehändigt wird.

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden. Besuche von Kindern sind grundsätzlich und ohne Altersbegrenzung möglich. Für Kinder ab sechs Jahren gilt die Test- und Maskenpflicht.

Quelle: Klinikum Westmünsterland

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