Krankenkenhaus: Einschränkung der Anzahl von Besuchen pro Patient entfällt

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Das Klinikum Westmünsterland passt mit Blick auf die ab dem kommenden Freitag (23.12.) in Kraft tretende neue Coronaschutzverordnung zum gleichen Zeitpunkt seine Besucherregelung für die somatischen Krankenhausstandorte Ahaus, Bocholt, Borken und Vreden an.
Eine Einschränkung der Anzahl der Besuche pro Patient entfällt dann. Nötig ist bei Einlass weiterhin die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testnachweises. Das Klinikum West- münsterland empfiehlt hierfür dringend einen zertifizierten Test einer offiziellen Bürgerteststelle. Ab dem 23. Dezember 2022 reicht allerdings auch ein Corona-Selbsttest aus, wenn die Durchführung glaubhaft versichert werden kann. In Zwei- felsfällen sowie bei Menschen, die offensichtlich Symptome haben, können die Mitarbeitenden im Rahmen der Besucher- registrierung vor Ort einen Kontrolltest anfordern.


Alle Besucher müssen zur eindeutigen Identifikation ein Aus- weisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen können. Besucher mit grippalen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen oder Besucher, die Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, sind von der Besuchsmöglichkeit ausgeschlossen. Besuche sind täglich in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr möglich. Wichtig: In den Krankenhäusern ist das Tragen einer FFP2- Maske durchgängig und auch am Patientenbett zwingend erforderlich. Die FFP2-Maske wird beim Betreten des Kran- kenhauses durch die Mitarbeitenden ausgehändigt.


Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Grün- de eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden. Besuche von Kindern sind grundsätzlich und ohne Altersbegrenzung möglich. Kinder unter sechs Jahren sind von der Test- und Maskenpflicht befreit. Für bestimmte Bereiche in den Krankenhäusern (Infektionsstationen, Intensivstatio- nen, Geburtshilfe, Pädiatrie etc.) können die Besucherrege- lungen von den generellen Bestimmungen abweichen. Wenn das aktuelle Infektionsgeschehen es erfordert, können für einzelne Krankenhausstandorte oder einzelne Abteilungen und Stationen Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten er- lassen werden. Patienten können sich hier über die Webseiten der Krankenhäuser oder auf der Station informieren.

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