Kreis Borken gibt wichtigen Hinweis an Bürger bekannt
Der Kreis Borken weist darauf hin, dass die Beantragung von Altlastenauskünften ausschließlich über das Formular auf der offiziellen Website der Kreisverwaltung erfolgen sollte. In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beim Fachbereich Natur und Umwelt Beschwerden geäußert, weil sie über das Internet einen Antrag auf Altlastenauskunft eingereicht hatten, jedoch keine Rückmeldung vom Kreis erhielten. Die Antragsteller berichteten, dass sie im Vorfeld jeweils 24,90 Euro via PayPal überwiesen hatten. Der Kreis Borken nutzt diese Gelegenheit für eine wichtige Klarstellung: Altlastenauskünfte und die eventuell folgenden negativen Antworten der Verwaltung sind kostenlos. Nur wenn es zu einer positiven Auskunft kommt, zum Beispiel bei Verdacht auf Altlasten oder bestehenden Altlasten, wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Aufwand richtet.
Zusätzlich wurde durch eine weitere Beschwerde offensichtlich, dass im Internet eine Seite eines ausländischen Anbieters existiert, die Altlastenauskünfte vermarktet. Dieser Anbieter erhebt gemäß seiner Informationen eine Gebühr von 24,90 Euro für die Weiterleitung der Daten an die zuständige Behörde. Der Kreis macht deutlich, dass diese externen Angebote überflüssig sind und nicht notwendig sind, da die verwaltungsinternen Abläufe klar definiert sind.
Ein Problem stellt sich jedoch bei einer Google-Suche nach „Altlastenauskunft Kreis Borken online“, bei der die aus dem Ausland betriebene Website an erster Stelle erscheint. Diese Verwechslungsmöglichkeit kann dazu führen, dass eilige Nutzer die Seite des Kreises Borken irrtümlich ansteuern. Deshalb ermutigt der Kreis Borken die Bürger, Altlastenauskünfte direkt über das entsprechende Formular auf der Webseite www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=161 zu beantragen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Das Kreishaus in Borken
Quelle: Kreis Borken
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