Kreis Borken stellte im vergangenen Jahr 7.318 Führerscheine neu aus



Kreis Borken. Der Kreis Borken hat im vergangenen Jahr 7318 Führerscheine neu ausgestellt oder erweitert. Dies ist eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr (7210). Knapp die Hälfte der Führerscheine (3.332) wurden im vergangenen Jahr als Erlaubnis für das begleitete Fahren mit 17 erteilt.
Keine Gedanken über ihre Fahrerlaubnis brauchen sich vorerst einige Verkehrssünder zu machen. Insgesamt 625 Kreisbürgerinnen und -bürgern ist im vergangenen Jahr der Führerschein entzogen worden. Hauptgrund waren dabei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln. Sie waren in 463 Fällen Auslöser für den Entzug der „Fleppe“. Wegen sonstiger Delikte, das ist zum Beispiel Unfallflucht, sowie körperlicher, geistiger und charakterlicher Mängel mussten 103 Autofahrerinnen und -fahrer ihren Führerschein abgeben. 24 Mal überstanden Fahranfänger die Probezeit nicht und 35 Kreisbürgerinnen und -bürgern wurden zu viele Punkte im Verkehrsregister in Flensburg zum Verhängnis.
Auf der anderen Seite haben 405 Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein zurückerhalten, nachdem sie ihre Kraftfahreignung wieder nachgewiesen hatten, zum Beispiel durch eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung.
Zum Thema: Führerscheinentzug
„Unangefochtener Spitzenreiter“ bei den Ursachen für die Entzüge der Fahrerlaubnis ist der Alkohol. Im letzten Jahr waren dies 294 Personen, die alkoholbedingt ihre Fahrerlaubnis zurückgeben mussten. Die Anzahl der Entzüge auf Grund von Alkohol hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert.
Erhebliche Steigerungen verzeichnen jedoch auch die Entzüge auf Grund von Fahren unter Betäubungsmitteln. Diese haben sich in den letzten fünf Jahren fast verdoppelt. 2016 mussten 169 Kraftfahrerinnen und -fahrer ihren Führerschein aus diesem Grund abgeben. Hauptursache ist das Fahren unter Cannabiseinfluss, aber auch die „bunten Pillen“ sind Ursache für einen Entzug der Fahrerlaubnis.
Schwieriger wird es in diesen Fällen, den Führerschein zurückzuerhalten. Häufig ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis neben einer medizinisch-psychologischen Untersuchung mit einem Abstinenznachweis verbunden. Dieser Nachweis über ein drogenfreies Leben kann mehrere Monate dauern.
Aber auch bei einem Entzug wegen zu vieler Punkte in Flensburg ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis aufwendig. Neben einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ist zunächst eine Sperrfrist von sechs Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann damit frühestens sechs Monate nach dem Entzug erfolgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert