Kreis gibt Tipps fürs Autofahren im Winter



Die ersten Bodenfröste hat es bereits im Westmünsterland gegeben und schon am späten Nachmittag wird es dunkel. Für Judith Wiltink (Bocholt), Leiterin der „Abteilung Verkehrssicherheit, Verkehrsaufklärung“ des Fachbereichs Verkehr der Kreisverwaltung Borken, ist dies Anlass, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um besonders umsichtiges Verhalten in der Herbst- und Winterzeit zu bitten. Dazu hat sie folgende Tipps und Hinweise parat:

Winterliche Verhältnisse sollten in die tägliche Routine mitbedacht werden. Das heißt: Zeit nehmen! Am besten plant man zum Beispiel für den Weg zur Arbeit Extraminuten ein.
Wichtig ist vorausschauendes Fahren. Da der Bremsweg bei nasser oder verschneiter Fahrbahn länger ist als auf trockenen, griffigen Asphalt, sollten unbedingt ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten, Ablenkungen im Auto vermieden und die Geschwindigkeit angepasst werden. Es ist zusätzlich darauf zu achten, dass Brücken, Freiflächen nach Waldstücken oder Tunnelausfahrten besondere Gefahrenquellen ausmachen. Gefrorener Raureif führt hier schnell mal zu einer Rutschpartie.

Vor Fahrtantritt sollte man sich über die Wetterbedingungen informieren. Es ist hilfreich, Eiskratzer, Schnee- oder Handfeger, Türschlossenteiser, Starthilfekabel und eine funktionierende Taschenlampe immer griffbereit zu haben.

Im Straßenverkehr gilt das Motto: „sehen und gesehen werden“. Beschlagene oder vereiste Scheiben sind eine Gefahrenquelle. Sich lösende Eisplatten können Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer schädigen oder gefährden. Der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung sieht hierfür ein Bußgeld bis zu 120 Euro vor. Da bei Regen, Nebel und Dunkelheit die Sicht für alle sehr beeinträchtigt ist, rät Judith Wiltink dringend zu heller und reflektierender Kleidung. Zudem sollten an Zweirädern funktionierende Lampen und Reflektoren angebracht sein.

Wie jedes Jahr ist die richtige Bereifung des Fahrzeugs ein wichtiges Thema. Es gelten nur noch solche Reifen als wintertauglich, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Grundsätzlich reicht es nicht mehr aus, wenn die Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind. Jedoch gelten bis zum 30. September 2024 noch Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn diese bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Mit dieser Übergangsregelung will der Gesetzgeber finanzielle Härten dadurch vermeiden, dass bereits produzierte bzw. gekaufte Reifen noch „aufgefahren“ werden können. Auch wenn eine generelle Winterreifenpflicht nicht besteht, gilt dennoch ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Zu achten ist auch auf entsprechende Winterwetterausrüstung fürs Kfz, wie zum Beispiel ausreichend Frostschutzmittel und intakte Scheibenwischer.

Auch Pedelec-Fahrende sollten nicht das Geschwindigkeitspotential ihres Verkehrsmittels um jeden Preis ausnutzen, da Entfernungen und Geschwindigkeiten durch andere nicht immer richtig eingeschätzt werden. Ein Helm sorgt – genau wie bei „normalen“ Radlerinnen und Radlern – für zusätzlichen Schutz.

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