Kreis prüft vorzeitige Impfberechtigungen



Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht vorerkrankten Menschen, denen bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein schwerer oder gar tödlicher Verlauf droht, eine vorzeitige Impfberechtigung prüfen zu lassen. Dazu muss die betroffene Person ihren Erstwohnsitz im Kreis Borken haben und einen Antrag an den Kreis richten. Diesem Antrag ist ein fachärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizufügen. Das Attest darf nicht vor dem 8. Februar 2021 ausgestellt worden sein. Bei der dann folgenden Einzelfallentscheidung wird zwischen einem sehr hohen, hohen oder erhöhtem Gesundheitsrisiko unterschieden. Bei einem positiven Prüfungsergebnis wird mit der Person ein Impftermin im Impfzentrum vereinbart.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Corona-Impfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden, so das Land NRW in einer Pressemitteilung. Weiter heißt es: In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr, und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr.

Den Personen, die einen Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität haben, soll nach jetziger Planung des Landes voraussichtlich ab Ende März ein Impfangebot gemacht werden. Sobald weitere Informationen zum Verfahren bekannt sind, wird der Kreis nähere Einzelheiten mitteilen. Entsprechende Anträge nimmt der Kreis Borken unter der E-Mail-Adresse corona.einzelfall@kreis-borken.de entgegen. Natürlich ist auch eine Antragstellung per Brief an Kreis Borken, Fachbereich 32, Stichwort „Einzelfall“, Burloer Straße 93, 46325 Borken, möglich.

Erfreulicherweise ist die Impfbereitschaft der in der höchsten Priorität zu impfenden Personen im Kreis Borken sehr hoch. Daher werden auch in den kommenden Tagen zunächst ausschließlich Personen der höchsten Priorität geimpft. Erst daran können sich Personen der Priorität 2 anschließen. Dazu gehören auch die Personen, die im Rahmen der oben genannten Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.

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