Kreisdirektor legt Beschwerde gegen Zulassung der AfD-Wahlvorschläge ein
Der Landeswahlleiter hatte zum einen mitgeteilt, dass die Zeichnungsbefugnis eines Mitgliedes des früheren Landesvorstandes der AfD auf den Wahlvorschlägen aufgrund einer ggf. bestehenden „Ämtersperre“ unklar sei. Sollte sich herausstellen, dass er keine Befugnis dazu hatte, würden für die beiden Wahlkreise keine gültigen AfD-Wahlvorschläge vorliegen.
Zum anderen hatte der Landeswahlleiter im Nachgang der Borkener Wahlausschuss-Sitzung um Prüfung gebeten, inwieweit zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge gültige Unterzeichnungen der Partei-Vorstandsmitglieder vorgelegen haben. Nach Auffassung des Landeswahlleiters komme es bei der Bewertung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge an. Im vorliegenden Fall waren nach dem Kenntnisstand der Kreisverwaltung zwei der drei Unterzeichner zwar zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift unter die Wahlvorschläge, aber nicht mehr zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreis Borken Vorstandmitglieder des AfD-Landesverbandes. Die jetzt vom Landeswahlleiter vertretene Rechtsauffassung wurde bei der Vorprüfung durch den Kreis nicht zugrunde gelegt.
Vor diesem Hintergrund legte Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter vorsorglich Beschwerde ein. Der Landeswahlausschuss wird hierüber voraussichtlich am 08.04.22 beraten und entscheiden.