Kreisdirektor legt Beschwerde gegen Zulassung der AfD-Wahlvorschläge ein



Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster hat in seiner Funktion als Kreiswahlleiter vorsorglich Beschwerde beim Landeswahlleiter gegen die am Donnerstagabend (24.03.2022) getroffene Entscheidung des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge der AfD für die Wahlkreise 76 (Borken I) und 77 (Borken II) eingelegt. Unmittelbar vor der Ausschuss-Sitzung und am Tag danach hatte der Landeswahlleiter auf klärungsbedürftige Umstände im Zusammenhang mit der Einreichung dieser Wahlvorschläge hingewiesen. Der Wahlausschuss selbst konnte darauf nicht mehr reagieren. Eine abschließende Prüfung der Sachverhalte erfolgt nun im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beim Land NRW.

Der Landeswahlleiter hatte zum einen mitgeteilt, dass die Zeichnungsbefugnis eines Mitgliedes des früheren Landesvorstandes der AfD auf den Wahlvorschlägen aufgrund einer ggf. bestehenden „Ämtersperre“ unklar sei. Sollte sich herausstellen, dass er keine Befugnis dazu hatte, würden für die beiden Wahlkreise keine gültigen AfD-Wahlvorschläge vorliegen.

Zum anderen hatte der Landeswahlleiter im Nachgang der Borkener Wahlausschuss-Sitzung um Prüfung gebeten, inwieweit zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge gültige Unterzeichnungen der Partei-Vorstandsmitglieder vorgelegen haben. Nach Auffassung des Landeswahlleiters komme es bei der Bewertung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge an. Im vorliegenden Fall waren nach dem Kenntnisstand der Kreisverwaltung zwei der drei Unterzeichner zwar zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift unter die Wahlvorschläge, aber nicht mehr zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreis Borken Vorstandmitglieder des AfD-Landesverbandes. Die jetzt vom Landeswahlleiter vertretene Rechtsauffassung wurde bei der Vorprüfung durch den Kreis nicht zugrunde gelegt.

Vor diesem Hintergrund legte Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter vorsorglich Beschwerde ein. Der Landeswahlausschuss wird hierüber voraussichtlich am 08.04.22 beraten und entscheiden.

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