Kreisordnungsamt Borken übernimmt Aufsicht über Sicherheitsdienste



Kreis Borken. Jeder, der beispielsweise größere Konzerte oder Fußballspiele besucht, kennt sie: die Einlasskontrollen privater Sicherheitsdienste. Auch in Notunterkünften oder großen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge ist Sicherheitspersonal vor Ort. Da diesen Unternehmen eine besondere Verantwortung obliegt, werden sie entsprechend der sogenannten Bewachungsverordnung überprüft – in Nordrhein-Westfalen erfolgt das seit dem 1. August durch die jeweilige Kreisordnungsbehörde, die somit künftig die Erlaubnisse für Bewachungsunternehmen erteilt. Zuvor waren die jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden dafür verantwortlich.

Darüber hinaus hat der Bund die Bewachungsverordnung überarbeitet, um die Kontrollbefugnisse der Genehmigungsbehörden zu verstärken. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird das Ordnungsamt daher nicht nur die Zuverlässigkeit des Unternehmers umfassend prüfen, sondern auch die Zuverlässigkeit seiner Beschäftigten. So ist zur Belegschaft – zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentral- und Gewerbezentralregister – ab sofort auch eine Stellungnahme der zuständigen Polizeibehörden einzuholen. Sofern ein Bewachungsunternehmer unzuverlässige Mitarbeiter mit Überwachungsaufgaben beschäftigt, kann die Kreisordnungsbehörde dem Unternehmen den Einsatz dieser Mitarbeiter untersagen. Als unzuverlässig gilt eine Person beispielsweise dann, wenn sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt wurde oder Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei oder eines verfassungsfeindlichen Vereins ist.

Einer besonderen Prüfung müssen sich zudem die Gewerbetreibenden und Beschäftigten unterziehen, die im Bereich von Flüchtlingsunterkünften und bei der Absicherung von Großveranstaltungen eingesetzt werden sollen. Zukünftig müssen diese Personen nicht nur einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer vorweisen, sondern auch eine spezielle Sachkundeprüfung ablegen. Das in Notunterkünften oder großen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge beschäftigte Personal kann zudem durch eine Abfrage bei der Landesbehörde für den Verfassungsschutz auf dessen Zuverlässigkeit überprüft werden. Durch regelmäßige Kontrollen soll sichergestellt werden, dass in den Bewachungsunternehmen nur geeignetes Personal beschäftigt wird.
Aktuell sind im Kreis Borken elf Bewachungsunternehmen gemeldet. Zu ihnen gehören unter anderem Security-Firmen im Bereich von Flüchtlingsunterkünften, City-Streifen, Türsteher, Ladendetektive und private Personenschützer.

Hintergrund für die Novellierung der Bewachungsverordnung durch den Bund waren sich häufende Übergriffe von Sicherheitspersonal auf Flüchtlinge in Unterkünften und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitspersonal und Besucherinnen und Besuchern auf Großveranstaltungen.

Für die Umsetzung der Antrags- und Erlaubnisverfahren sowie für die Überprüfung der Unternehmen im Kreis Borken ist Sina Sonntag vom Kreisordnungsamt zuständig. Sie ist Ansprechpartnerin für die Betreiber von Bewachungsgewerben und per E-Mail unter s.sonntag@kreis-borken.de oder telefonisch unter 02861/82-1176 erreichbar. Alle Informationen und Antragsformulare zum Bereich „Bewachungsgewerbe“ finden sich auf der Homepage des Kreises Borken unter kreis-borken.de/de/kreisverwaltung/aufgaben/sicherheit-und-ordnung/bewachungsgewerbe/

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