Landesweite Haltungspflicht für Geflügel nach Ausbrüchen von Vogelgrippe in den Niederlanden und Deutschland
Nach Ausbrüchen von Vogelgrippe in den Niederlanden und Deutschland hat das Landwirtschaftsministerium in den Niederlanden umgehend eine landesweite Pflicht zur Unterbringung und Abgrenzung für Geflügel eingeführt. Diese Maßnahme folgt auf die jüngsten Infektionen in den Niederlanden sowie in Kleef, Deutschland, wo das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus als „mäßigen bis hohen“ Gefährdungsgrad eingestuft wurde.
Am vergangenen Montag wurde in einer biologischen Hühnerfarm in Putten, Gelderland, Vogelgrippe festgestellt. Dies war der erste Ausbruch in den Niederlanden seit fast einem Jahr. Bei dem betroffenen Betrieb, der 23.000 Hühner hielt, mussten alle Tiere getötet werden, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Zunächst wurde eine lokale Unterbringungspflicht für eine Zone von 10 Kilometern um die betroffene Farm angeordnet, doch landesweit blieb die Situation zunächst ohne zusätzliche Maßnahmen.
Die Lage änderte sich, als am Dienstag auch in Kleef, unmittelbar an der Grenze zu Nijmegen, ein neuer Fall registriert wurde. Betroffen war eine Putenzucht mit fast 16.000 Tieren, die mittlerweile alle abgeräumt wurden. Die deutschen Behörden haben in einem Umkreis von 10 Kilometern um das betroffene Unternehmen eine „Sperrzone“ eingerichtet, in der strenge Vorschriften gelten, wie ein Verbot des Transports von Tieren und Waren innerhalb und außerhalb des Gebiets. Diese Maßnahmen sollen eine weitere Ausbreitung auf andere Betriebe oder Wildtiere verhindern.
In Anbetracht der Kombination von Ausbrüchen in den Niederlanden und Deutschland sowie Berichten über Vogelgrippe in anderen EU-Staaten haben die niederländischen Behörden das Risiko neuer Infektionen als erheblich eingestuft. Landwirtschaftsministerin Femke Wiersma hat daraufhin die landesweite Verpflichtung zur Unterbringung und Abgrenzung beschlossen.
Diese Regelung gilt für kommerziell gehaltenes Geflügel wie Hühner, Puten und Enten. Ausnahmen bestehen für Fasanen und Laufvögel, wie zum Beispiel Strauße, für die ebenfalls eine Abgrenzungspflicht gilt. Hobbymäßig gehaltenes Geflügel, wie Hühner von Privatpersonen, unterliegt ebenfalls der Abgrenzungspflicht. Dies bedeutet, dass die Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln, die das Virus möglicherweise übertragen, geschützt werden müssen.
Die letzte Vogelgrippe-Epidemie in den Niederlanden ereignete sich im Dezember 2023, woraufhin bis zum Frühjahr eine Unterbringungspflicht galt. Am 24. April wurde diese Pflicht in den letzten Regionen, der Limburgischen Peel und dem Gelderner Tal, aufgehoben. In Deutschland trat der letzte Ausbruch im Juli dieses Jahres in Bad Bentheim auf, wo eine höchst ansteckende Variante festgestellt wurde, die zuletzt im Jahr 2003 so nah an den Niederlanden beobachtet wurde. Rund um Losser wurde eine Beschränkungszone eingerichtet, innerhalb derer der Transport von Hühnern und Eiern verboten war
Quelle: Regio8