Landrat erfreut: „Neuer historischer Tiefststand bei Zahl der Langzeitarbeitslosen!“



Kreis Borken. War die Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich, also bei den Langzeitarbeitslosen, bislang im Kreis Borken schon sehr niedrig, so hat sie im September 2018 einen neuen historischen Tiefststand erreicht. „Der Wert ist von 2,1 auf 2 Prozent zurückgegangen“, zeigt sich Landrat Dr. Kai Zwicker außerordentlich erfreut über diese Entwicklung. Das sei ein Top-Ergebnis – gerade auch im landesweiten Vergleich. Zu verdanken habe man es zum einen der heimischen Wirtschaft, die sehr stark Arbeitskräfte nachfrage und zum anderen den engagierten Teams in den hiesigen Jobcentern. Die Zahl der von ihnen betreuten Langzeitarbeitslosen ist gegenüber dem Vormonat um 241 und gegenüber September 2017 sogar um 303 auf nun 4.304 Personen zurückgegangen.
Auch der SGB II-Hilfebedarf ist erheblich gesunken. Das belegt die aktuelle Statistik des „Jobcenter im Kreis Borken“: bei den Bedarfsgemeinschaften um 142 auf 7.418, bei den erwerbsfähigen Leistungsberechten um 234 auf 10.198. Das sind sogar 816 Bedarfsgemeinschaften und 1.109 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger als im September 2017. In Bedarfsgemeinschaften lebten im September 2018 insgesamt 15.322 Personen, 315 weniger als im August und 1.537 als im September 2017.
Nach einem leichten saisontypischen Anstieg der Arbeitslosenzahl in den Sommerferien habe nun der erwartete deutliche Rückgang eingesetzt, konstatiert Dr. Zwicker. Ursächlich dafür sei, dass viele Jugendliche eine Berufsausbildung gestartet haben und auch zahlreiche Flüchtlinge ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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