Landrat: Lokaler Arbeitsmarkt zeigt stabile Entwicklung



Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Juni leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Im zweiten Quartal des Jahres 2021 sei damit insgesamt eine gute Entwicklung der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen. Der heimische Arbeitsmarkt zeige sich erfreulicherweise weiter stabil. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Juni 4.605 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Mai liegt die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 54 Personen niedriger. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl um 191 Personen verringert. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat unverändert bei 2,1 Prozent.

Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Juni 2021 gesunken und liegt derzeit bei 9.694 Personen (-48 gegenüber Mai 2021). Sie liege sogar um 700 unter dem Vergleichsmonat 2020, betont Dr. Zwicker. Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Juni 13.950 Personen (-110 gegenüber Mai 2021) in 7.047 Bedarfsgemeinschaften (-39 gegenüber Mai 2021, -470 gegenüber Juni 2020) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat habe sich die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften sogar um 1.122 verringert, konstatiert Dr. Zwicker.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,1 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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