Lebensmittelkontrolleure registrieren 51 Verstöße



Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken haben im Jahr 2021 insgesamt 2.987 (2020: 2.845) Kontrollen in 2.121 (2020: 1.866) der insgesamt 4.476 (2020: 4.131) registrierten und EG-zugelassenen Betriebe durchgeführt. Trotz der Corona-Beschränkungen konnte der Routinebetrieb somit weitgehend aufrechterhalten werden – natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln. Bei diesen Kontrollen wurden in 51 (2020: 37) Betrieben Verstöße festgestellt, bei denen formelle Maßnahmen wie zum Beispiel Nachkontrollen, Bußgelder oder Ordnungsverfügungen folgten. In weiteren 709 (2020: 822) Betrieben wurden bei den Kontrollen geringfügigere Mängel festgestellt, die keine formellen Maßnahmen nach sich zogen. Die Lebensmittelkontrolleure beanstandeten vor allem Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene, im Betriebsablauf, bei den Eigenkontrollen sowie bauliche Mängel.

Das Team der Lebensmittelüberwachung des Kreises nahm in den Betrieben 2.110 (2020: 2070) amtliche Proben, von denen 284 (2020: 329) beanstandet wurden. Festgestellt wurden dabei vor allem Kennzeichnungsmängel. Einzelne Proben enthielten nicht zugelassene Zusatzstoffe oder waren beispielsweise wegen zu hoher Keimzahlen nicht zum Verzehr geeignet.

„Durch Beratungen, mündliche Belehrungen und Nachlontrollen versuchen wir, die Mängel einzudämmen und in vielen Fällen gelingt uns das auch“, erläutert Dr. Christian Strotmann, zuständiger Abteilungsleiter im Fachbereich Tiere und Lebensmittel. In manchen Fällen sind jedoch auch weitere Maßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel die Erteilung von Verwarn- und Bußgeldern oder in schwerwiegenden Einzelfällen auch die Anordnung von vorübergehenden Betriebsschließungen.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert gewerbliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen. Im Kreis Borken sind das zum einen größere Lebensmittelproduzenten, zum anderen aber auch zahlreiche Gastronomiebetriebe, Bäckereien, Fleischereien und die Gemeinschaftsverpflegung. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert aber auch die Produktion und den Verkauf anderer Artikel des täglichen Bedarfs wie z.B. Kosmetika und Tabakerzeugnisse.

Eine Zunahme war im vergangenen Jahr bei den sogenannten EU-Schnellwarnmeldungen mit zum Teil öffentlichen Produktrückrufen zu beobachten. Im Jahr 2021 sind insgesamt 129 EU-Schnellwarnmeldungen eingegangen, die ein unmittelbares Tätigwerden der Lebensmittelüberwachung erforderten.

Kontrollen finden grundsätzlich unangemeldet statt. Ziel dabei ist es, die allgemeine Hygiene bei der Herstellung und beim Umgang mit Produkten sicherzustellen, um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Der Kreis überprüft zudem, ob die Waren korrekt gekennzeichnet sind, um Täuschungen zu verhindern. Wie oft ein Betrieb dabei von den Kontrolleuren aufgesucht wird, hängt von der individuellen Risikobewertung des Betriebes ab. In der Regel müssen beispielsweise Kioske nur alle zwei bis drei Jahre mit einer Kontrolle rechnen, während Metzgereien im Schnitt zwei Mal jährlich besucht werden.

Im vergangenen Jahr sind insgesamt 73 Verbraucherbeschwerden beim Kreis Borken eingegangen. Bei 20 Beschwerden hat sich aufgrund der durchgeführten Kontrolle herausgestellt, dass diese berechtigt war. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher können Beschwerden einreichen, wenn sie verdorbene oder minderwertige Lebensmittel gekauft haben oder die Produktionsbedingungen in einem Betrieb für mangelhaft halten“, sagt Dr. Strotmann. Bürgerinnen und Bürger können sich dazu im Internet unter www.kreis-borken.de/lebensmittelueberwachung-und-verbraucherschutz informieren. Das gilt ebenso für Gewerbetreibende. Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel nach Terminvereinbarung (Tel. 02861/681-3818) Beratungen an.

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