Leichter Anstieg der Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich im August 2019



Kreis Borken. Die Zahl der vom „Jobcenter im Kreis Borken“ betreuten Langzeitarbeitslosen (Rechtskreis SGB II) ist gegenüber dem Vormonat saisontypisch angestiegen (+207). Sie belief sich damit im August 2019 auf 4.536. Das sind aber immer noch neun Personen weniger als im August 2018. Die SGB II-Arbeitslosenquote liegt nun bei 2,1 Prozent (Juli 2019: 2 Prozent). Das teilt jetzt Landrat Dr. Kai Zwicker mit und betont: „Die Entwicklung spiegelt sich jedoch nicht im SGB II-Hilfebedarf wider, der erfreulicherweise erneut gesunken ist.“ Gegenüber Juli 2019 ging die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 90 und die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsempfänger um 159 zurück. Insgesamt haben damit im August 10.047 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 7.283 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Gegenüber August 2018 sind es aktuell sogar 277 Bedarfsgemeinschaften und 385 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger. Der Landrat geht daher davon aus, dass in den kommenden Monaten bei stabilen Wirtschaftsbedingungen die Arbeitslosenzahlen wieder zurückgehen werden. In den Sommerferien gebe es immer einen Anstieg bei der Zahl der Langzeitarbeitslosen, erläutert er. Darüber hinaus haben junge Menschen ausbildungsbegleitende Maßnahmen beendet und stehen nun am Wechsel zwischen Ausbildung und Beruf. Dies gilt auch für Jugendliche, die nun ihre Ausbildung beginnen und zuvor entsprechende vorbereitende Maßnahmen in Anspruch genommen haben. Beide Effekte betreffen im August 2019 zudem Personen mit Fluchthintergrund (+46). 
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind in der beigefügten Grafik aufgelistet. Die Arbeitslosenquote von 2,1 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert