Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher im Krankenhaus entfällt



Nachdem das Klinikum Westmünsterland bereits zu Anfang März die neuen gesetzlichen Vorgaben der Coronaschutzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt hat, läuft am 07. April auch die befristete Regelung bezüglich einer Maskenpflicht bei Patientenbesuchen aus.

Damit entfällt ab kommenden Samstag (08. April) an den Krankenhausstandorten des Klinikums die bislang noch geltende Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher beim Zutritt von Krankenhäusern. Ab dem genannten Zeitpunkt bestehen keine Einschränkungen im Rahmen der Patientenbesuche mehr. Auf Wunsch können Besucher selbstverständlich noch weiterhin eine Maske tragen.

Da mit dem Wegfall der Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher im Krankenhaus nun noch stärker auf das Prinzip der Eigenverantwortung gesetzt wird, bitten wir insbesondere unsere zahlreichen Besucher eindringlich achtsam zu bleiben. Mit Krankheitssymptomen sollten keine Besuche vorgenommen werden.

Das Klinikum Westmünsterland bedankt sich bei allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in unseren Krankenhäusern verantwortungsvoll umgesetzt haben. Das war gelebte Solidarität, die uns geholfen hat, gemeinsam durch die Pandemie zu kommen. Diese Solidarität sollten wir uns bewahren und mit unseren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus weiter gut aufeinander achten und auch respektieren, wenn sich Mitarbeitende, Patienten oder Besucher auch weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen möchten.

Quelle: Klinikum Westmünsterland

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