Menschen mit Behinderungen in Arbeitsmarkt integrieren



Heute ist Welttag der Menschen mit Behinderung. Das nimmt der Unternehmerverband zum Anlass, für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu werben. Die günstige Lage am Arbeitsmarkt und wachsende Fachkräfteengpässe eröffnen derzeit auch schwerbehinderten Menschen vermehrt den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitgeber, die engagierte Nachwuchskräfte suchen und ausbilden wollen, können fündig werden. „Ob gehörlos, seh-, lernbehindert oder körperlich eingeschränkt – Menschen mit Handicap haben vielfältige Talente. Häufig sind sie außerordentlich motiviert und zuverlässig. Wir sollten diese Potenziale heben“, sagt Elisabeth Schulte. Sie ist Geschäftsführerin des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung mit Sitz in Duisburg. Er berät und vertritt auch Behinderteneinrichtungen wie Wohnheime, Werkstätten und Kindergärten.

Anders, als der Begriff „Schwerbehinderung“ es vielleicht signalisiert, können schwerbehinderte Menschen sehr wohl leistungsfähig sein. Mit Hilfsmitteln, die dem Arbeitgeber in der Regel vom Landschaftsverband finanziert werden, können blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer äußerst wertvolle Mitarbeiter sein. Und was kaum einer weiß: In über 80 Prozent der Fälle geht die Schwerbehinderung auf eine zurückliegende, gravierende Krankheit zurück. Diese Menschen bringen Berufserfahrung und hohe Motivation ein.

Für Unternehmer, die Menschen mit Behinderung ausbilden oder beschäftigen wollen, gibt es vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner, etwa Arbeitsagenturen, Jobcenter, das Integrationsamt des Landschaftsverbandes oder Integrationsfachdienste. „Wer Schwerbehinderte beschäftigt, kann mit Zuschüssen für Investitionen oder Lohnkosten rechnen“, erläutert Schulte. Finanziert wird das aus der Ausgleichsabgabe; diese zahlen Unternehmen, die keine oder – gemessen an der vorgeschriebenen Quote – zu wenig Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung unterstützt als Arbeitgeberverband soziale Dienstleister wie z. B. Behinderten- und Senioreneinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände, Bildungseinrichtungen und Zeitarbeitsfirmen bei der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit und ohne Tarifbindung und unterstützt sie arbeitsrechtlich.

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