Dr. Andreas Klöcker von der Westmünsterlandbahn GmbH hätte gerne einen modernen Zug im Industriepark präsentiert – aber die Stadt machte einen Strich durch die Rechnung.
Dr. Klöcker lügt schon im ersten Satz. Die Begründung ist die Sicherheit die man nicht gewährleisten kann, und aus diesem Grunde wurde es abgelehnt
Christof Giesers says:
Welche Sicherheit soll die Stadt Bocholt gewähleisten? Die Streckensicherung die schon immer das Verkehrsunternehmen (also primär die Bocholter Eisenbahngesellschaft) übernommen hat?
Da die ablehnung des Bürgermeisters keinerlei Grund entiehlt und Sie hier vermitteln die genaue Begrüdung zu kennen: Klären Sie uns auf. Aber bitte nicht das übliche um den heißen Brei gerede. Fakten und Details – wenn sie können.
Dr. Andreas Klöcker M.A. says:
Sehr geehrter Herr Kampshoff,
ich bin gerne bereit mich jeder Diskussion zu stellen. Sie sollten jedoch sehr vorsichtig mit der Bezichtigung der „Lüge“ sein. Die von Ihnen geäußerte Unterstellung kann sowohl als üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder als Verleumdung gemäß § 187 StGB geahndet werden. Wer so handelt, macht sich strafbar. Sie persönlich mögen im Besitz einer Begründung sein. Mir liegt dazu die offizielle und kommentarlose Absage der Stadt Bocholt mit einem ausschließlichen „Nein“ im schriftlichen Original vor.
Antonius Mayland says:
Lieber Herr Kampshoff,
vielleicht sollten Sie sich mal über das Betriebsregelwerk (BRW) der Bocholter Eisenbahngesellschaft oder irgendeines anderen EVU informieren, bevor Sie eine solche Behauptung in den Raum stellen. Man sollte am besten nur etwas kommentieren, wenn man weiß, wovon man redet.
Kampshoff Reinhold says:
Dr. Klöcker lügt schon im ersten Satz. Die Begründung ist die Sicherheit die man nicht gewährleisten kann, und aus diesem Grunde wurde es abgelehnt
Christof Giesers says:
Welche Sicherheit soll die Stadt Bocholt gewähleisten? Die Streckensicherung die schon immer das Verkehrsunternehmen (also primär die Bocholter Eisenbahngesellschaft) übernommen hat?
Da die ablehnung des Bürgermeisters keinerlei Grund entiehlt und Sie hier vermitteln die genaue Begrüdung zu kennen: Klären Sie uns auf. Aber bitte nicht das übliche um den heißen Brei gerede. Fakten und Details – wenn sie können.
Dr. Andreas Klöcker M.A. says:
Sehr geehrter Herr Kampshoff,
ich bin gerne bereit mich jeder Diskussion zu stellen. Sie sollten jedoch sehr vorsichtig mit der Bezichtigung der „Lüge“ sein. Die von Ihnen geäußerte Unterstellung kann sowohl als üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder als Verleumdung gemäß § 187 StGB geahndet werden. Wer so handelt, macht sich strafbar. Sie persönlich mögen im Besitz einer Begründung sein. Mir liegt dazu die offizielle und kommentarlose Absage der Stadt Bocholt mit einem ausschließlichen „Nein“ im schriftlichen Original vor.
Antonius Mayland says:
Lieber Herr Kampshoff,
vielleicht sollten Sie sich mal über das Betriebsregelwerk (BRW) der Bocholter Eisenbahngesellschaft oder irgendeines anderen EVU informieren, bevor Sie eine solche Behauptung in den Raum stellen. Man sollte am besten nur etwas kommentieren, wenn man weiß, wovon man redet.