MIT KOMMENTAR: Nach „Desaster“ vor Gericht – Stadt muss Referenten-Stelle im Bürgermeisterbüro neu ausschreiben

Lesezeit: ca. 5 Minuten
Das Arbeitsgericht Bocholt hat die Besetzung der Referentenstelle im Büro von Bürgermeister Christian Mangen – wie berichtet – gestoppt. Das ist bekannt. Was aber kaum jemand weiß: Der Richterspruch geht deutlich weiter, als die Stadt bislang einzuräumen bereit war. Die Folge: Die Stelle muss komplett neu ausgeschrieben werden.
Die Stadt hat den gerichtlichen Stopp in ihrer Stellungnahme als Folge eines „formalen Mangels der Verfahrensdokumentation“ bezeichnet. Das ist irreführend. Das Arbeitsgericht hat vielmehr einen Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und damit gegen verfassungsmäßige Recht jedes Bewerbers auf chancengleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern festgestellt. Die fehlende schriftliche Dokumentation der Auswahlentscheidung ist nach dem Urteil folglich kein nachrangiges Versehen, sondern ein nicht heilbarer Verfahrensfehler. Das Gericht stellt ausdrücklich klar: Einen fehlenden Auswahlvermerk kann die Stadt nicht nachträglich im Gerichtsverfahren ersetzen — auch nicht durch mündliche Erläuterungen oder Aufzeichnungen der Gleichstellungsbeauftragten.
Die Stadt betont, das Gericht habe keine grundsätzlichen Einwände gegen die inhaltliche Richtigkeit der Auswahlentscheidung geäußert. Das stimmt zwar. Der Knackpunkt aber ist: Das Gericht musste diese Frage überhaupt nicht entscheiden, weil der Dokumentationsfehler bereits allein für den Stopp ausreichte. Erst im noch ausstehenden Hauptverfahren werden die inhaltlichen Fragen auf den Tisch kommen. Und die haben es in sich. Denn die unterlegene Bewerberin aus Reken wirft der Stadt erstens vor, dass die spätere Wunschkandidatin Sandra Uebbing bereits Vorgespräche mit Bürgermeister Mangen geführt habe. Medien hatten zwei Tage vor der Ausschreibung darüber berichtet. Die Stadt räumt solche Gespräche ein, nennt sie aber „übliche Personalarbeit“ ohne Bindungswirkung. Ob das Gericht das im Hauptverfahren genauso sieht, ist offen.
Zweitens steht die Frage im Raum, ob Uebbing das in der Ausschreibung geforderte Hochschulstudium in Verwaltungswissenschaften, Public Management, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften in gleichwertiger Weise erfüllt. Nach Angaben der Klägerin soll es sich um einen niederländischen Studienabschluss handeln. Die Stadt hat dazu bislang keine öffentliche Stellung bezogen.
Die CDU-Fraktion hat den gerichtlichen Stopp scharf kritisiert und eine grundlegende Neubewertung des Verfahrens gefordert. Das Verfahren sei „politisch und administrativ massiv belastet“, erklärte die Fraktion. Sie stellt die Frage nach politischer Verantwortung — auch für mögliche finanzielle Folgekosten. Das ist zunächst legitim. Denn das Urteil belegt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler der Stadtverwaltung.
In der politischen Auseinandersetzung zwischen CDU und Bürgermeister gerät eine Person aus dem Blick, die in dieser Sache die ungerechteste Position einnimmt: Sandra Uebbing. Sie hat sich auf eine ausgeschriebene Stelle beworben, das Auswahlgespräch nach Einschätzung der Kommission am überzeugendsten bestritten — und hängt nun öffentlich in der Luft. Ihr Name steht in einem Gerichtsurteil, sie wird mit Vorwürfen der Vorzugsbehandlung in Verbindung gebracht, und das alles wegen Fehlern, die andere gemacht haben. Dass ihr diese Situation zugemutet wird, ist das vielleicht deutlichste Zeichen dafür, wie fehlerhaft die Verwaltung in diesem Fall gearbeitet hat.
Die Stadt kann könnte das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm einlegen. Sie könnte auch ein Hauptsacheverfahren abwarten oder das Besetzungsverfahren neu aufrollen. Nach Infomationen unserer Redaktion nimmt sie das Urteil aber hin und schreibt die Stelle noch einmal neu aus.
KOMMENTAR: Ein vermeidbares Desaster
Von BERTHOLD BLESENKEMPER
Es war ein vermeidbarer Fehler. Und er hat weitreichende Folgen — für die Stadt, besonders für die Personal-Verwaltung, für den Bürgermeister und für eine Frau, die in dieser Angelegenheit die unangenehmste Rolle spielt, obwohl sie nichts falsch gemacht hat: Sandra Uebbing.
Die Stadtverwaltung sprach in ihrer Stellungnahme von einem „formalen Mangel der Verfahrensdokumentation“. Das klingt nach vergessenem Stempel. Die Realität ist jedoch eine andere. Das Arbeitsgericht hat nämlich einen Verfassungsverstoß festgestellt. Die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation einer Auswahlentscheidung ist keine Bürokratielaune — sie ist die Grundlage dafür, dass unterlegene Bewerber überhaupt prüfen können, ob sie fair behandelt wurden. Diese Dokumentation fehlt. Und noch schlimmer: Sie kann nicht nachgeliefert werden. Man muss zudem davon ausgehen, dass das kein Einzelfall war.
Für Bürgermeister Mangen ist das ein handfestes Reputationsproblem. Es steht der Verdacht schlecht gemachter Arbeit im Raum, und die Kommunikation der Stadt ihn nicht zerstreut, sondern eher genährt. Vorgespräche mit der Wunschkandidatin vor der Ausschreibung, kein Auswahlvermerk und eine Stellungnahme, die den Ernst der Lage kleinredet — das ergibt nicht gerade ein Bild von Transparenz.
Am bittersten ist die Lage für Sandra Uebbing. Sie hat sich beworben, das Auswahlgespräch nach Einschätzung der Kommission am überzeugendsten bestritten — und zahlt nun den Preis für Fehler, die andere gemacht haben. Sie bleibt sie in der Luft hängen, mit ihrem Namen in einem öffentlichen Urteil und dem Makel eines Verfahrens, das die Verwaltung selbst verbockt hat.
Und selbst die CDU wird sich mit ihrer Verbissenheit in diesem Fall keine Freunde machen. Den neuen Bürgermeister schon im ersten Jahr seiner Amtszeit derartig anzugehen, zeigt nur, wie tief der Stachel der verlorenen Bürgermeisterwahl sitzt. Man hätte sich solche eine Hartnäckigkeit und derartigen Aufklärungswillen schon Jahre zuvor von der Union gewünscht, als es noch um wirklich wichtige Themen wie beispielsweise die EWIBO, das Euregio-Gymnasium und vor allem die Rathaussanierung ging.

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john says:
Das ist ein Versäumnis der Stadtverwaltung, die ein Auswahlverfahren nicht ordnungsgemäß dokumentiert hat. Der Bürgermeister sollte sich also schleunigst einen neuen Justitiar zulegen, der unter anderem Schriften an das Gericht auf ihre rechtliche Richtigkeit zu überprüfen hat. Denn Herr Mangen war sich sicher nicht der juristischen Spitzfindigkeiten bewusst, die das Verfahren bedingte. Wie sagt man so schön: der Fisch stinkt vom Kopf!
john says:
Nur zur Klarstellung: das Verwaltungsgericht hat kein Urteil gefällt, sondern einen Beschluss der Einstweiligen Anordnung gefasst. Der hemmt zunächst das Hauptverfahren, in dessen Verlauf die eigentliche Beweisführung geschieht.
Die Stadtverwaltung/ der Bürgermeister/ der Justitiar haben nun offensichtlich den Beschluss gefasst, sie hätten kein rechtsbindendes Auswahlverfahren veranstaltet. Deswegen würde man das Verfahren wiederholen. Gratulation zur unbeschreiblichen Dummheit!
Steuerzahler says:
Was für ein Schmierentheater. Ist doch völlig egal, wer welchen Posten besetzt. Denen da oben geht es doch sowieso nicht um Bocholt. Die fordern nur für ihre Inkompetenz das Geld der Bürger ein.
Manfred Rickert says:
Woher will der Kommentator wissen, dass Frau Übbing vor der Auswahlkommission die überzeugendste Bewerberin war, wenn die Dokumentation des Bewerbungsverfahrens fehlt?
Bedauerlich ist, dass sie für (Verwaltungs-) Fehler Anderer büßen muss. Und richtig wäre es m.E. auch, wenn ein Bürgermeister massgeblichen Einfluß auf die Besetzung der Stelle seines persönlicher Referent hätte, weil das seine wichtigste innerbetriebliche Vertrauensperson ist.
Kritisch sehe ich die Bewerbung und die Auswahl von Frau Übbing, weil sie damit persönlich profitiert von der politischen Unterstützung für den damaligen BM-Kandidaten C. Mangen, den sie als Führungskraft der SPD entscheidend mitverantwortet hat. Die kritischen Fragen der CDU haben deshalb ihre Berechtigung.
Made in Bocholt says:
Die Auswahlkommission hat das Ergebnis schriftlich festgehalten. Das ersetzt aber nicht die gesamte Verfahrensdokumentation.