„Mobiles Impfen ohne Termin“ auch in Bocholt



„Mobiles Impfen ohne Termin“: Weitere Angebote in den kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau veröffentlicht
Zeitplan ist unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen abzurufen / Corona-Schutzimpfung auch für Geflüchtete möglich

Die nächsten Angebote für „Mobiles Impfen ohne Termin“ wurden nun von der Koordinierenden Impfeinheit (KoCl) des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/coronaimpfung veröffentlicht. Demnach werden auch im Juli 2022 Impfungen in allen vier kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau angeboten. Wichtiger Hinweis: Eine Corona-Schutzimpfung ist auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine möglich. Dazu gibt es ein Informationsblatt mit den Impfangeboten in ukrainischer und russischer Sprache sowie in weiteren Sprachen im Internet unter http://www.kreis-borken.de/corona-uebersetzungen.

Die neuen Impftermine für Juli 2022:

– Freitag, 01.07., 15-19 Uhr und Samstag, 02.07.2022, 11-15 Uhr: Ahaus, ehem. Volksbank, Markt 30-32

– Freitag, 08.07., 15-19 Uhr und Samstag, 09.07.2022, 11-15 Uhr: Borken, Stadthalle Vennehof, Mölndalsaal, Am Vennehof 1

– Freitag, 15.07., 15-19 Uhr und Samstag, 16.07.2022, 11-15 Uhr: Gronau, Rathaus, Konrad-Adenauer-Str. 1

– Freitag, 22.07., 15-19 Uhr und Samstag, 23.07.2022, 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8

– Freitag, 29.07., 15-19 Uhr und Samstag, 30.07.2022, 11-15 Uhr: Ahaus, ehem. Volksbank, Markt 30-32

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Personen ab 5 Jahren können geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Eine Auswahl des Impfstoffs ist möglich: Geimpft wird der Impfstoff von BioNTech, Moderna, und Novavax. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech. Außerdem wurde die bisherige FFP2-Maskenpflicht aufgehoben. Eine OP-Maske ist ausreichend.

Auffrischungsimpfungen:

Die erste Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) ist frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung möglich. Die zweite Auffrischungsimpfung ist für Personen ab 70 Jahren, Personen mit Immundefizienz und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung, für Beschäftigte aus Pflegeberufen und dem medizinischen Bereich frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung möglich.

Für alle gilt:

Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig, bei der Impfung von unter 16-Jährigen ist zu beachten: Es ist die Begleitung eines/ einer Sorgeberechtigten, sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen ist es ausreichend, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich die möglichst vorher schon ausgefüllte „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“. Dieses Formular ist auf https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung zu finden.

Ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung erneut die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) unter  http://www.kreis-borken.de/impfunterlagen herunterladen und ausfüllen muss.

Mobiles Impfen ohne Termin im Kreis Borken

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Quelle: Kreis Borken

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