„Mobiles Impfen ohne Termin“: Weitere Angebote in Bocholt



Zeitplan ist unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen abzurufen / Corona-Schutzimpfungen auch für Geflüchtete möglich

Die koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken hat nun die nächsten Angebote für „Mobiles Impfen ohne Termin“ veröffentlicht. Auch weiterhin werden Impfungen in allen vier kreiseigenen Impfstellen in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau angeboten. Wichtiger Hinweis: Eine Corona-Schutzimpfung ist auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine möglich. Auf der Internetseite des Kreises Borken stehen dazu auch Informationen auf Ukrainisch und Russisch unter www.kreis-borken.de/corona-uebersetzungen zur Verfügung. Dort sind zudem Übersetzungen in weitere Sprachen möglich.

Die neuen Impftermine für Mai 2022:

  • Freitag, 29.04., 15-19 Uhr und Samstag, 30.04.2022, 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8
  • Freitag, 06.05., 15-19 Uhr und Samstag, 07.05.2022, 11-15 Uhr: Ahaus, Kommunale Impfstelle (ehem. Volksbank), Markt 30-32
  • Freitag, 13.05., 15-19 Uhr und Samstag, 14.05.2022, 11-15 Uhr: Borken, Stadthalle Vennehof, Mölndalsaal, Am Vennehof 1
  • Freitag, 20.05., 15-19 Uhr und Samstag, 21.05.2022, 11-15 Uhr: Gronau, Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 1
  • Freitag, 27.05., 15-19 Uhr und Samstag, 28.05.2022, 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 5 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Eine Auswahl des Impfstoffs ist möglich: Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech, Moderna und Novavax. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech.

Auffrischungsimpfungen:

Die erste Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) ist frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung möglich. Auch zweite Auffrischungsimpfungen sind in den Impfstellen erhältlich. Diese werden gemäß STIKO empfohlen für Personen über 70 Jahren, drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung und für Personen in medizinischen und Pflegeberufen sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung.

Für alle gilt:

Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“. Dieses Formular findet sich unter https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung.

Quelle: Kreis Borken

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