Mordversuch: Zwei der vier Täter für mehrere Jahre in Haft

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Fünf Jahre Jugendhaft für den gewalttätigsten der vier Angeklagten, dreieinhalb Jahre Gefängnis für den 25-jährigen „Strippenzieher“ und jeweils zweijährige Bewährungsstrafen für zwei weitere als Jugendliche eingestufte Beteiligte – mit diesen Urteilen entließ heute die Große Strafkammer des Landgerichts Münster vier Angeklagte im Bocholter Mordversuchsprozess. „Es macht uns betroffen, aus welch niedrigem Anlass hier der Tod eines Menschen in Kauf genommen wurde und wir fragen uns, in welcher Gesellschaft wir inzwischen leben“ bilanzierte der Vorsitzende Richter nach zwölf Verhandlungstagen.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige im Oktober 2022 den anderen eine inszenierte Geschichte aufgetischt hatte, in der er das 27-jährige Opfer fälschlich als Pädophilen darstellte, der angeblich anhaltend eine Bekannte belästigt hätte. Man beschloss, den Mann in eine Falle zu locken und ihm einen Denkzettel zu verpassen. Dabei spielte das vermeintliche Sex-Opfer mit, gegen das inzwischen ebenfalls ein Strafverfahren läuft.

Am Treffpunkt in Nachbarschaft des Euregio-Gymnasiums und des Borussia-Sportplatzes lief die Sache dann allerdings aus dem Ruder. Eine der jüngeren Angeklagten ergriff – aufgeputscht von den falschen Behauptungen des Älteren und zudem unter Drogeneinfluss – einen Spaten und schlug dem Angeklagten mehrfach ins Gesicht. Der fiel zu Boden, wurde dort noch mehrfach mit schweren Tritten gegen Kopf und Oberkörper malträtiert.

Am Ende erlitt der 27-Jährige, der als Nebenkläger auftrat, ein schweres Schädelhirntrauma und musste per Helikopter ins Enscheder Krankenhaus geflogen und ins künstliche Koma versetzt werden. Noch heute leidet er unter den Folgen der Tat.

Das Gericht wertete diese denn auch als versuchtes Tötungsdelikt. Sie hielt den Angeklagten zugute, dass ein derartiger Gewaltexzess nicht Teil des ursprünglichen Tatplanes gewesen war. Auf der anderen Seite waren die Täter nach Aussage eines Gutachters trotz Alkohol und Drogen nicht vermindert schuldfähig. Zudem schritten die anderen nicht ein.

Besonders hart traf es am Ende wohl den 25-jährigen „Strippenzieher“. Für ihn hatte sein Anwalt auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert. Dem folgte die Kammer jedoch nicht. „Sie haben die anderen als Werkzeuge benutzt und das Opfer regelrecht in die Falle gelockt. Ohne ihre Inszenierung wäre es nie zu dieser Tat  gekommen“, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Zuvor hatte er von den Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung gesprochen. Denn die Kammer war allein auf die Aussagen der Angeklagten angewiesen. Externe Zeuge gab es nicht.

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