Motorroller frisiert / Strafanzeigen



Bocholt (ots) – Polizeibeamte kontrollierten am Montag auf dem Stadtring einen 15-jährigen Motorrollerfahrer, der lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist. Der Motorroller ist als Kleinkraftrad zugelassen und dürfte somit eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben – dafür hätte die Mofa-Prüfbescheinigung ohnehin schon nicht ausgereicht, aber erst recht nicht angesichts der technischen Änderungen, mit denen der Roller eine deutlich höhere Höchstgeschwindigkeit erreicht.

Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren gegen den 15-Jährigen und den 16-jährigen Fahrzeughalter ein.

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