Motorrollerfahrer ohne Fahrerlaubnis



Bocholt (ots) – Polizeibeamte überprüften am Montagabend gegen 23.30 Uhr auf der Industriestraße einen 15-jährigen Motorrollerfahrer, da an dem Motorroller ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass der Jugendliche nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein, den Jugendlichen übergaben sie der Obhut seiner Erziehungsberechtigten.

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