Nach Tumulten von Jugendlichen in Barlo – Stadt verschärft „Muttizettel“-Regelung



Die Jungschützen in Lowick rechts der Aa wollen am morgigen Freitag ab 20 Uhr mit Gleichaltrigen ihre traditionelle „Karibische Nacht“ feiern. Das Zelt am Nevelkamp ist geschmückt und der DJ bestellt. Doch jetzt flatterte den Verantwortlichen eine geänderte Verordnung der Stadt Bocholt ins Haus. Im Rathaus hat man die sogenannte „Muttizettel“-Regelung erheblich verschärft. Auslöser sind Tumulte und Ausschreitungen bei eine Abivorfete Anfang des Monat in Barlo <madeinbocholt.de/abi-vorfete-endet-in-tumult-polizeibeamte-bedroht/>, bei der die Polizei Mühe hatte, unter anderem auch zahlreiche Minderjährige unter Kontrolle zu bringen.

Den Muttizettel, offiziell „Erziehungsbeauftragung“ genannt, können Eltern aus dem Internet downloaden, ausfüllen und unterschreiben. Dadurch wird Minderjährigen über 16 der Besuch eines Konzertes, einer Party oder eines Clubs auch nach 24 Uhr ermöglicht. Voraussetzung ist allerdings, dass eine andere erwachsene Person anstelle der Eltern den Jugendlichen begleitet. Dieser Erziehungsbeauftragte“ muss über 18 Jahre alt sein und laut Gesetzt ausreichend Kompetenzen für die Betreuung von Jugendlichen besitzen. „Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein“, heißt es dazu bei muttizettel.ne <muttizettel.net/>t.

Solche zum Teil schwammigen Regelungen wurden von einigen jungen Menschen indes geschickt umgangen. Einige benannten reihenweise die gleiche Person zum Erziehungsbeauftragten. Hier und da sollen Unterschriften von Eltern gar gefälscht worden sein.

Ab sofort gelten in Bocholt deshalb verschärfte Auflagen. „Erwachsene Freunde“ sind demnach ab sofort raus aus dem Spiel. Der Erziehungsbeauftragte muss ein Elternteil oder eine Lehrperson sein.„Ab sofort können nur noch bis zu drei Minderjährige von einem Erziehungsbeauftragten begleitet werden“, sagt Markus Telahr vom Fachbereich Öffentliche Ordnung . Dem „Muttizettel“ ist eine Ausweiskopie von Mutti oder Vati beizulegen. Weiterhin ist eine Telefonnummer anzugeben, unter der die Eltern – etwa im Falle einer Kontrolle durch Polizei oder Security – für Rückfragen jederzeit erreichbar sind. Die Erziehungsbeauftragung erlischt umgehend bei Trunkenheit des Lehrers oder des beauftragten Elternteils.

  1. Das finde ich sehr bedenklich, wenn die Stadt sich ihr eigenes Jugendschutzgesetz ausdenkt.

    Wer als Erziehungsbeauftragte*r eingesetzt wird, liegt im Ermessen der Eltern und nicht der Stadt Bocholt.
    Auch Frage ich mich, wie man eine Deckelung auf max. 3 Schützlinge rechtfertigt.

    Davon abgesehen, sollten natürlich Schritte unternommen werden, um Jugendliche auch vor sich selbst zu schützen.

    Ps. Ab 16 darf man bis 24 Uhr auf öffentliche Veranstaltung gehen.

  2. Johannes Bennemann says:

    Als wir vor gut zwei Jahren, als Abivorfeten noch möglich waren, unsere damals fast erwachsenen Töchter gegen 2.00 Uhr nachts in Barlo abholten, waren wir dermaßen erschrocken über die Menge an Personen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – außerhalb des Saales aufhielten. „Arme Anlieger“ dachten wir damals. Ebenso erscheckend war, dass zahlreiche Fahrzeuge am und rund um das Saalgelände mit auswärtigen Kennzeichen und weit erwachseneren Personen als Schüler parkten (Holland, Ruhrgebiet …), dass wir uns sowohl fragten, ist das so mit Abivorfeten gedacht, als auch, kann man seine Kids ruhigen Gewissens zu solchen Veranstaltungen schicken? Spaßbremse möchte ich nicht sein, aber das gesamte Abivorfetenkonzept gehört gemeinschaftlich überdacht …

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