Nach verstärkten Polizeikontrollen: Schlechtes Zeugnis für Bocholter Fahrradfahrer



Bocholt (ots) – (fr) Wie angekündigt, führte die Polizei in der vergangenen Woche Kontrollen zur Erhöhung der Radfahrsicherheit in Bocholt, Rhede und Isselburg durch. Die Kontrollen wurden zu Schulbeginn und nach Schulende bis in die Abendstunden durchgeführt. Dabei standen die Schulwege und zu den späteren Tageszeiten die Hauptverkehrsadern besonders im Blickpunkt. Zu Beginn der Bilanz stehen die Zahlen im Vordergrund (die Zahlen der letzten Kontrollwoche im Dezember 2016 in Klammern):

Die Polizistinnen und Polizisten kontrollierten 1.334 (1.026) Verkehrsteilnehmer.

Bei den Kontrollen wurden insgesamt 408 (292) Verkehrsverstöße festgestellt, davon 70 (31) begangen durch Kinder. Insgesamt wurden trotz weniger eingesetztem Personal mehr Verstöße festgestellt. Kein gutes Zeugnis für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Von den kontrollierten Radfahrern befuhren 85 (69) den Radweg in nicht freigegebener Richtung. Zudem benutzten 42 (23) Radfahrer ihr Mobiltelefon während der Fahrt.

159 (131) der Kontrollierten fuhren ohne vorhandene oder mit nicht funktionierender Beleuchtung, 37 (18) Radfahrer fuhren verbotenerweise in der Fußgängerzone und 2 (4) Radfahrer missachteten das Rotlicht einer Ampel.

Bei den im Rahmen der Kontrollwoche überprüften Kfz wurden bei 66 (32) Fahrzeugführern Verkehrsverstöße festgestellt.

Insgesamt wurden im Rahmen des Sondereinsatzes 303 (245) Verwarnungsgelder erhoben sowie 70 (31) Elternbriefe versandt bzw. die betroffenen Eltern unmittelbar aufgesucht, um diese über die Verstöße ihrer Kinder aufzuklären und ein aufklärendes Gespräch zu führen.

In 27 (16) Fällen mussten Bußgeld-Verfahren eingeleitet werden.

Bei dieser Kontrollwoche fiel besonders auf, dass trotz verschärfter Verwarnungsgelder (von 25 auf 55 Euro) über 82 % mehr Radfahrer ihr Mobiltelefon in verbotswidriger Weise während der Fahrt benutzten, als noch bei den Kontrollen im Vorjahr.

Durch die eingesetzten Beamten wurde außerdem festgestellt, dass bei nicht wenigen Verkehrsteilnehmern keinerlei Akzeptanz für polizeiliche Kontrollmaßnahmen und die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit erkennbar war.

Im Rahmen der Kontrollwoche kam es dazu, dass manch ein Verkehrsteilnehmer mehrfach wegen desgleichen Verstoßes in Erscheinung trat. In einem Fall wurde ein Radfahrer ohne Beleuchtung durch einen Beamten der Radstaffel angehalten. Ein Verwarnungsgeld wurde erhoben und es wurde zum „Schieben“ ermahnt. Der Radfahrer setzte seine Fahrt kurz darauf dennoch fort und wurde genau fünf Minuten später durch einen anderen Beamten der Radstaffel angehalten.

In einem anderen Fall verweigerte ein Verkehrsteilnehmer zunächst, sich auszuweisen, weil er nicht anerkannte, dass das Licht an seinem Fahrrad nicht betriebsbereit war. In wieder einem anderen Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil der Verkehrsteilnehmer falsche Personalien angab. Durch einen Beamten der Radstaffel wurde ein Transporter kontrolliert, in dem ungekühlt größere Mengen Fleisch transportiert wurden. Das Kreisveterinäramt wurde hinzugezogen. Außerdem kontrollierte ein Beamter der Radstaffel einen Pkw-Führer, welcher aufgrund altersbedingter körperlicher Mängel möglicherweise nicht mehr geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Hier wurde eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle gefertigt. Ein Beamter der Radstaffel wurde Zeuge eines „Beinahe-Unfalls“, bei dem ein Autofahrer eine Radfahrerin ohne Beleuchtung übersah. Diese konnte im letzten Moment ausweichen und so einen Zusammenstoß verhindern. Ein Fehlverhalten ihrerseits erkannte sie nicht.

Die Unfallzahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die Kontrollen zur Steigerung der Sicherheit für Radfahrer sind notwendig und werden fortgesetzt.

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