Naturschutz-Beirat lehnt Ausweitung des Edeka-Marktes Lowick mit großer Mehrheit ab

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Ausweitung des Edeka-Marktes in Lowick in der von der Stadt Bocholt und vom Kreis bereits genehmigten Form mit großer Mehrheit und teilweise entschieden ab. Grund: Für den neuen Parkplatz müssen bekanntlich Teile der benachbarten Streuobstwiese geopfert werden. Die aber war dort vor 25 Jahren als Ausgleichsfläche für andere Baumaßnahme angelegt worden und hat sich in der Zwischenzeit zu einem ökologisch wertvollen Grüngürtel im Bocholter Westen entwickelt.

Nach Ansicht mehrerer Beiratsmitglieder sind Alternativen wie eine Tiefgarage oder eine Parkhaus sowie die Verkleinerung der Parkfläche nicht ausreichend abgewogen worden. Auch die mögliche Verlegung des Supermarktes auf eine nur wenige hundert Meter weiter, aus Naturschutzsicht wesentlich unkritischere Fläche wäre möglich gewesen, hieß es. Einigen Mitgliedern ist zudem die von der Stadt errechnete Kompensation der Kompensation nicht ausreichend. Herny Tünte vom BUND hält die Zustimmung der die Untere Naturschutzbehörde gar für „rechtswidrig“ und kündigte an, dass die Naturschutzverbände im Falle der Aufrechterhaltung der Genehmigung vor Gericht ziehen würden.

Als nächstes muss jetzt der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz beim Kreis Borken entscheiden. Er kann sich in seiner nächsten Sitzung am 12. September zwar theoretisch über die ablehnende Empfehlung des Beirates hinwegsetzen. Ober das tut, ist angesichts der Klarheit der dort getroffenen Entscheidung jedoch fraglich.

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    Es liegt im Anbetracht der Biodiversitätskrise nicht an, dass der Verbrauch der wertvollen, endlichen Ressource Boden hemmungslos weitergeht.
    Überall steht unsere Landschaft zur Disposition der Konzerne, dringend ist diesem Treiben schon aus Klimaschutzgründen Einhalt zu gebieten.

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      Ein Beirat hat aus guten Gründen nach dem Landesrecht keine beschliessende Funktion. Das Recht über die Verwendung von Grundeigentum steht immer noch den Eigentümern zu, egal ob es ein Privateigentümer oder ein öffentlicher Eigentümer ist. Dagegen hilft kein fundamentalistisches Geplapper nach Muster der Linken/Volkseigentum, die jetzt vom Klimaschutz reden.

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    Bei aller Liebe für einen Lebensmittelhändler so hat Herr Tünte Recht, wenn er eine Rechtswidrigkeit des Beschlusses – in die Obstwiese einzudringen – andeutet. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht nämlich keinen Widerruf einer Unterschutzstellung vor, auf den sich Edeka oder die Stadt Bocholt berufen könnten. Die Obstwiese wurde im öffentlichen Interesse unter Schutz gestellt und kann nicht rückwirkend wieder als freier Außenbezirk erklärt werden, um sie für Bebauung zu nutzen. Öffentliches Interesse hat Vorrang vor Eigennutz.

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