Neue attraktive Förderkonditionen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau



Kreis Borken. Geldgeschenke in der Form von Tilgungsnachlässen und attraktive Zinskonditionen kennzeichnen das neue Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) des Landes NRW für das Jahr 2018. Dieses Programm ebnet vielen den Weg zum eigenen Haus. Gleichzeitig ist es interessant für Investoren im Mietwohnungsbau. Darauf weist Claudia Brune, Leiterin der Abteilung Wohnungswesen im Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz der Kreisverwaltung Borken, hin. Sie und ihr Team in der Bewilligungsstelle beraten interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne über die einzelnen Förderprogramme und helfen bei der Antragstellung. Zu erreichen sind sie im Borkener Kreishaus unter der Telefonnummer 02861/82-2359 (Claudia Brune) und 02861/82-2361 (Werner Hörst). Auch auf der Internetseite des Kreises Borken gibt es Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen unter www.kreis-borken.de/wohnraumfoerderung.
Für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie gibt es im neuen WoFP ganz besondere Fördermöglichkeiten. Es werden Darlehen angeboten mit sehr guten Zinskonditionen über eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren und einem Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent. Bei einem Darlehen von beispielsweise 100.000 Euro wären damit 7.500 Euro nicht zurückzuzahlen, also geschenkt! Diese Förderung können Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen mit mindestens einem Kind oder wenn sie zum Beispiel ein älteres Haus kaufen oder ein neues Haus bauen bzw. kaufen möchten.
Auch der Bau von Mietwohnungen wird mit attraktiven Tilgungsnachlässen (10 bis 15 Prozent) und sehr guten Darlehnskonditionen gefördert. Personen, die in den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau investieren möchten, sollten sich jetzt beim Kreis Borken beraten lassen.
Ebenfalls gefördert wird die Modernisierung von Immobilien für Haushalte mit mittlerem bis niedrigem Einkommen (Mietwohnungen und Eigenheime). Hier gibt es Tilgungsnachlässe von 20 Prozent. Förderfähig sind zum Beispiel der Abbau von Barrieren, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie der Sicherheit, die Digitalisierung (Stichwort zum Beispiel „Smart Home“), außerdem die Verbesserung des Wohnumfeldes.
Bei Darlehen für bauliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung stehen, wird sogar einen Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt.
Da Fördermittel nur in begrenzter Höhe zur Verfügung stehen, empfiehlt Claudia Brune, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen und vorher das Beratungsangebot des Kreises zu nutzen.
Ergebnisse der Wohnraumförderung 2017:
Insgesamt wurden vom Kreis Borken rund 19,9 Mio. Euro zinsgünstige Förderdarlehen für 194 Wohneinheiten vergeben und Tilgungsnachlässe in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro gewährt. Schwerpunkt der Förderung 2017 war die Schaffung von barrierefreien neuen Mietwohnungen, deren Mieten auch für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen tragbar sind. Hierfür wurde der größte Anteil der Fördermittel vergeben (rund 15 Mio. Euro für 114 neue Mietwohnungen im Kreis Borken). Das ist eine Steigerung der Fördersumme für den Mietwohnungsbau um rund 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr (11,2 Mio. Euro).

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