Neue städtische Tochter ISKO soll noch dieses Jahr gegründet werden

Im Zuge der strategischen Neuorganisation des kommunalen Konzern der Stadt Bocholt wird die EWIBO funktional und organisatorisch entkoppelt. Bisher war die EWIBO in der Wohnungswirtschaft sowie in sozialen Aufgaben aktiv. Ziel der Umstrukturierung ist es, soziale und baubezogene Tätigkeiten klar zu trennen und verstärkt auf die Anforderungen der sozialen Leistungen zu fokussieren. Das geht aus eine Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss hervor
Zu diesem Zweck wird die ISKO, eine zu 100 Prozent in städtischem Eigentum stehende Gesellschaft, ins Leben gerufen, die die gemeinnützigen Aufgaben der EWIBO außerhalb des Wohnraums übernehmen wird. In Zukunft werden die EWIBO und ISKO als Schwestergesellschaften im Bochotter Beteiligungskonzern agieren.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gründung der ISKO gemäß dem genehmigten Gesellschaftsvertrag durchzuführen und die Gesellschaft im Handelsregister eintragen zu lassen. Danach wird die ISKO mit den notwendigen organisatorischen und personellen Ressourcen ausgestattet, um die Aufgaben der EWIBO vollständig zu übernehmen. Alternativ wurde eine interne Umstrukturierung innerhalb der EWIBO geprüft, wurde jedoch als ungeeignet erachtet, um die erforderliche Selbstständigkeit und Transparenz sicherzustellen.
Die Gründung wird für die zweite Jahreshälfte 2025 angestrebt, inklusive der notariellen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Hierbei wird auch die Gemeinnützigkeit beantragt. Der operative Übergang der Aufgaben von der EWIBO zur ISKO erfolgt schrittweise.
Für die Gründung ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro notwendig, das von der Stadt Bocholt bereitgestellt wird. Die notwendige Mittelbereitstellung erfolgte bereits im Budget 2024. Da die EWIBO derzeit mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Aufgaben in Bocholt betraut ist, wird eine Neuausrichtung der Betrauung nach der Gründung der ISKO erforderlich sein. Die Überleitung der Betrauung kann jedoch erst nach der offiziellen Gründung erfolgen. Es wird eine vorübergehende parallele Betrauung beider Gesellschaften geben, bis die ISKO vollständig operative Aufgaben der EWIBO übernimmt.