Neuregelungen für Solarstromanlagen in Kraft



Das Jahr 2021 bringt zwei wichtige Änderungen für die Betreiber von Solarstromanlagen: Zum einen endet mit diesem Wochenende, am 31. Januar 2021, die Übergangsfrist für die Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister. Dieses Register ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Neue Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wenn Anlagen nicht fristgerecht angemeldet werden, drohen schlimmstenfalls ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.

Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat zum anderen Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom. „Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben“, informiert Rouven Boland, Klimaschutzmanager und ALTBAUNEU-Verantwortlicher des Kreises Borken. „Lag die Grenze zuvor bei 10 kWp (Kilowatt-Peak) ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden“, so Boland weiter. Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.

Der Kreis Borken ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.

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