Ab Dienstag wieder Besuchsverbot im Krankenhaus



Aufgrund der aktuell weiter deutlich steigenden Anzahl von Neuinfektionen hat sich das St. Agnes-Hospital Bocholt dazu entschlossen, die aktuelle Besucherregelung vorübergehend wieder zu verschärfen. Ab Dienstag, den 6. April 2021 gilt in der Klinik bis auf weiteres wieder ein generelles Besuchsverbot.

„Wir beobachten die ansteigenden Neuinfektionen mit Sorge“, erklärt Tobias Rodig, „deshalb müssen wir die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um den unentdeckten Eintrag des Virus in die Infrastruktur unserer Krankenhäuser unbedingt zu vermeiden.“

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache mit den behandelnden ÄrztInnen im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen werden. Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche durch den Vater möglich. Auch in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sind Besuche weiter möglich, jedoch nur durch die Eltern der Kinder bzw. die Sorgeberichtigten.

„Bei alldem ist uns wichtig zu betonen: Wir sind uns der Tragweite dieser Entscheidungen bewusst und wissen, wie wichtig der Besuch für unsere Patienten ist“, so Rodig, „doch genießt bei uns immer die Sicherheit der Patienten sowie natürlich unserer Mitarbeitenden, die seit einem Jahr unter starker Belastung einen exzellenten Job machen, allerhöchste Priorität. Daher ist diese Maßnahme aktuell leider notwendig, um unserer Verantwortung gerecht zu werden.“

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