Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung deutlich gesunken



Die Zahl von arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist im September nach langem Anstieg erstmals wieder gesunken. Zwischen Ende Februar und August war die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung in Westfalen-Lippe sprunghaft um rund 2.500 Menschen auf knapp 25.500 Menschen angestiegen. Im September hat in Westfalen-Lippe die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Vergleich zum Vormonat um insgesamt 499 Personen abgenommen. Der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe (LWL) teilt aktuell mit, dass Ende September 24.962 Menschen mit Behinderung in Westfalen-Lippe ohne Arbeit waren (davon 15.070 Männer und 9.892 Frauen). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 2.596 Personen gestiegen.

„Wir freuen uns sehr, dass sich die leichte Erholung am Arbeitsmarkt im September so deutlich auch für Menschen mit Behinderung zeigt“, sagt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. „Gleichwohl wissen wir, dass bei wieder steigenden Coronazahlen auch die Wirtschaft Einschränkungen hinnehmen muss und Arbeitsplätze erneut gefährdet sein werden. Deshalb müssen wir uns weiterhin mit Arbeitgebenden, Gewerkschaften und den Arbeitsagenturen für eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt auch für diesen Personenkreis einsetzen.“ Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen zur Unterstützung von bestehenden und zur Neubegründung von Arbeitsverhältnissen würden vom LWL-Inklusionsamt Arbeit gerne aufgegriffen und beantwortet.

Hintergrund
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit bietet vom Kündigungsschutz, über begleitende Hilfen am Arbeitsplatz, Unterstützung durch Integrationsfachdienste und weitere Fachdienste oder der Förderung von Inklusionsbetrieben auch Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf und Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen an. Im Bereich des Kündigungsschutzes und der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben arbeitet der LWL eng mit den örtlichen Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf zusammen.

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit vereinigt die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts mit den Aufgaben zur Teilhabe an Arbeit aus der Eingliederungshilfe. Es hat die Aufgabe, private und öffentliche Arbeitgeber im Sinne der Inklusion dabei zu unterstützen, behinderungsgerechte Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und zu erhalten.

Hierfür steht dem LWL- Inklusionsamt Arbeit ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung – personeller, technischer wie auch finanzieller Art. Neben der behinderungsgerechten Ausstattung der Arbeitsplätze bilden die Beratung der betroffenen Menschen und der Arbeitgeber sowie der besondere Kündigungsschutz Schwerpunkte in der Arbeit der LWL-Abteilung.

47 örtliche Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf sind bei den kreisfreien Städten, den Landkreisen sowie bei einigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden angesiedelt und erbringen Beratung und Unterstützung in den Bereichen Besonderer Kündigungsschutz und Begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

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