Unfreiwillig in der Psychiatrie: Fachtag zum „PsychKG“ im Kreishaus



Wenn psychisch- oder suchtkranke Menschen vorübergehend in psychiatrischen Kliniken untergebracht werden müssen, weil sich sich selbst oder andere gefährden, ist das für alle Beteiligten eine äußerst belastende Situation. Das „PsychKG“, das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, stellt dabei den rechtlichen Rahmen dar und die handelnden Fachleute mit seinen Bestimmungen oftmals vor besondere Herausforderungen. Wie wichtig das Thema ist, zeigen auch die Zahlen: Vor zehn Jahren waren es kreisweit 223 Unterbringungen nach dem PsychKG, 2018 lag die Zahl bei 319 Fällen. Um den fachlichen Austausch zu diesem sensiblen Thema zu ermöglichen, hatte das Kreisgesundheitsamt Borken in enger Kooperation mit dem Kreisordnungsamt rund 85 Akteure aus den kommunalen Ordnungsämtern, Psychiatrien, Sozialpsychiatrischem Dienst, Betreuungsstellen, Polizeibehörde und Amtsgerichten zu einem Fachtag ins Borkener Kreishaus eingeladen. Als Hauptreferent konnte dazu Richter Lars Mückner vom Amtsgericht Duisburg als ausgewiesener Experte zu dem komplexen Verfahren von unfreiwilligen Psychiatrieaufenthalten gewonnen werden.
Weil es um die wesentlichen Freiheitsrechte eines jeden geht, ist im PsychKG ein differenzierter Prozess von mehreren Verantwortlichen vorgesehen: Den Antrag für eine solche Unterbringung stellt das Ordnungsamt. Dieser muss dann ärztlich bewertet und richterlich genehmigt werden.
Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster hob bei seiner Begrüßung die enorm große Resonanz zum Fachtreffen hervor: „Die beachtliche Beteiligung zeigt die Bereitschaft im Kreis Borken, sich engagiert auf die besonderen und sicherlich oft sehr anspruchsvollen Herausforderungen des PsychKG einzulassen.“ Ziele des Fachtages sollten unter anderem sein, eine aktuelle fachliche Rechtsübersicht zu geben und juristisch, medizinisch und psychosozial sicheres Handeln zu ermöglichen, so Hörster. Gleichzeitig sollte Gelegenheit zum Austausch bestehen und vermittelt werden, dass in dem Gesetz mehr stecke, als reine Gefahrenabwehr- und Unterbringungsregelungen.
Darauf ging Referent Lars Mückner in seinem Vortrag ein und gab pointierte praxisorientierte Ausführungen zum Unterbringungsrecht. In den anschließenden Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass es im durchaus konfliktgeladenen Einzelgeschehen mit knappen Ressourcen bei allen Beteiligten darauf ankommt, unaufgeregt und deeskalierend auf die betroffenen schwer psychisch kranken Menschen einzugehen. Die Bewältigung von Krisensituationen gelinge eher, wenn sich die handelnden Beteiligten besser kennen und gegenseitig einschätzen können.
Am Ende des Fachtages zogen Organisatoren wie Teilnehmer ein positives Fazit: Die Möglichkeiten des Austausches sollen in regionalisierten Arbeitsgruppen intensiviert werden und die beteiligten Akteure entwickeln gemeinsam abgestimmte Arbeitshilfen. Außerdem soll sich die Blickrichtung präventiv ausrichten: Das PsychKG bietet auch Instrumente zur Krisenvermeidung, die im Kreis Borken mit seinem Sozialpsychiatrischen Verbund bereits vielfältig genutzt werden.

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