Verstoß gegen Kontaktverbot kann im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro kosten



Wer gegen das derzeit geltende Kontaktverbot verstößt, muss mit Strafen rechnen. Darauf wiest die Polizei hin. Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit. Dafür werden 250 Euro Bußgeld verhängt. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen, in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.

Auf der Internetseite der Polizei NRW sind aktuelle Informationen veröffentlicht. Auf der Seite https://polizei.nrw/corona-virus finden Sie z.B. die Corona-Schutzverordnung, den Straf- und Bußgeldkatalog, Links zu entsprechenden Themenseiten und Hinweise zu verschiedenen Themen wie der Anzeigenerstattung oder dem Bürgertelefon. Neben den Ordnungsämtern ist die Polizei für die Überwachung der Regeln verantwortlich. Die Polizei im Kreis Borken wird die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit der notwendigen Konsequenz durchführen. Dass bislang nur sehr wenig Grund zum Einschreiten bestand (zwei Einsätze – s. gesonderte Pressemeldungen), zeigt, wie verantwortungsbewusst die Bevölkerung mit der Situation umgeht.

Auf Facebook unter https://www.facebook.com/polizei.nrw.bor/ erreichten uns Anfragen, die möglicherweise auch für einen weiteren Personenkreis interessant sein könnten und an dieser Stelle thematisiert werden:

Dürfen mehr als zwei Personen zusammen in einem Auto herumfahren?

Grundsätzlich NEIN. Das Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen von mehr als zwei Personen gilt für den öffentlichen Raum und damit auch für den Straßenverkehr, sofern nicht die Ausnahmen (z.B. Verwandte in gerader Linie, Personen aus häuslicher Gemeinschaft, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus beruflichen Gründen, Nutzung ÖPNV) vorliegen.

Darf ich im Garten meine Freunde zum Grillen einladen?

Der Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung spricht zwar nur von öffentlichen Veranstaltungen, die meisten Allgemeinverfügungen der Kommunen untersagen aber auch private Veranstaltungen. Die Polizei kann einschreiten und im Zweifelsfall aus gefahrenabwehrenden Gründen die Veranstaltung beenden.

Die einschlägigen Ausnahmen aus der Corona-Schutzverordnung sind für die Beurteilung auch privater Veranstaltungen hilfreich.

Da sicher nicht alle Fragen eindeutig beantwortet werden können, zumal es noch keine konkrete Rechtsprechung gibt, hilft im Zweifelsfall der gesunde Menschenverstand. Was ist der Sinn der Corona-Schutzvorschrift? Unnötige/vermeidbare Kontakte zu anderen Menschen minimieren! Wer sich danach verhält, gerät nicht mit dem Gesetz in Konflikt und schützt seine Mitmenschen.

Die Polizei kann im alltäglichen Dienst Kontakte mit anderen Menschen nicht verhindern, sei es bei einem Einsatz, einer Vernehmung oder einer Anzeigenaufnahme. Auf den Polizeiwachen im Kreis Borken (Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau) sind Vorkehrungen zum bestmöglichen Schutz getroffen worden, sowohl für die Polizei-Beschäftigten als auch für die Besucher. Es stehen Desinfektionsmittel, Schutzausstattung und gesonderte Räume zur Verfügung.

Die Besucher werden entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes befragt und je nach Risiko gebeten, eine Schutzmaske aufzusetzen (die Schutzmasken sind bei der Polizei vorhanden). So verfahren die Polizistinnen und Polizisten auch im Einsatz außerhalb der Wache.

Wir sind sicher, dass diese über die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Abstand, Nies- und Hustenetikette und Händehygiene) hinausgehenden Vorsichtsmaßnahmen auf Verständnis stoßen.

Auf Verständnis hoffen wir auch in einem weiteren Bereich: Die Corona-Krise setzt nicht die anderen Risiken, wie z.B. die Verkehrsunfallrisiken, außer Kraft – auch wenn die Verkehrsdichte auf den Straßen nachgelassen hat. Die geringere Verkehrsdichte und die allseitige Fokussierung auf die Coronakrise gibt nicht das Recht zu rasen. Leider sehen dies aber manche Verkehrsteilnehmer so. In den vergangenen Tagen kam es mehrfach dazu, dass die mit den Geschwindigkeitsmessungen beauftragten Mitarbeiter heftig beleidigt wurden.

Zur Klarstellung: Die Kreispolizeibehörde wird auch weiterhin Geschwindigkeitsmessungen durchführen – grundsätzlich als reine Messung und ohne Anhaltevorgang. So werden im Sinne des Gesundheitsschutzes unnötige persönliche Kontakte vermieden und zugleich die notwendige Verkehrsüberwachung gesichert.

Die übrigen Polizeiaufgaben werden durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt, zumal die Kreispolizeibehörde Borken durch die Einstellung von Regierungsbeschäftigten Polizeivollzugsbeamte von dieser Verkehrsüberwachungsaufgabe entlastet hat. Durch aktuelle organisatorische Maßnahmen sind neben den alltäglichen Aufgaben der Einsatzwahrnehmung, Strafverfolgung und Verkehrsüberwachung die Präsenz in allen Kommunen des Kreises sowie die Überwachung der Corona-Schutzverordnung gesichert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert