Weltkriegs-Karabiner (k)ein Schmuckstück fürs Wohnzimmer



Ein alter Karabiner als Schmuck fürs Wohnzimmer: Davon musste sich ein Rheder jetzt verabschieden. Denn der ältere Herr hatte die Waffe aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs nicht angemeldet.
Gestoßen darauf waren in der vergangenen Woche Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde Borken, die in Rhede Waffenbesitzer kontrollierten. Die Bilanz fiel überwiegend erfreulich aus: Die allermeisten Waffenbesitzer nahmen ihre Pflichten zum sicheren Aufbewahren von Schusswaffen und Munition offensichtlich angemessen ernst – es gab kaum Beanstandungen.
Bei einem älteren Herrn jedoch fand sich neben seinen angemeldeten Schusswaffen ein Karabiner mit Seitenbajonett. Die erlaubnispflichtige Waffe hing entgegen aller Sicherheitserfordernisse frei zugänglich als Dekorationsstück an der Wohnzimmerwand. Der Karabiner war nicht angemeldet, so dass die Beamten die Waffe sicherstellten.
Den Rheder erwartet nun ein Strafverfahren, zudem wird auch der Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis für die legal besessenen Waffen geprüft. In diesem Zusammenhang weist die Waffenbehörde darauf hin: Alte Waffen, zum Beispiel aus dem Zweiten Weltkrieg, bleiben auch dann erlaubnispflichtig, wenn sie nicht mehr schussfähig sind. Es reicht nicht aus, diese etwa selbst auf irgendeine Art zu blockieren.
Als Dekorationswaffe können solche Waffen nur gelten, wenn sie nach bestimmten Vorgaben unbrauchbar gemacht worden sind. Dazu erteilt die Waffenbehörde auf Nachfrage gern nähere Auskunft. Ansprechpartner dafür ist Polizeihauptkommissar Karl-Ludwig Möllmann unter Tel. (02861) 9003108.
Foto: Polizei

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