Zahl der Arbeitslosen nach den Sommerferien deutlich gesunken



Kreis Borken. Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im September nach den Sommerferien deutlich gesunken, sodass der Zugang aus den Sommermonaten bereits innerhalb eines Monats nahezu kompensiert werden konnte. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Dies sei auch durch die Aufnahme von Ausbildungsverhältnissen begründet. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat September 2020 4.798 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat August ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 233 Personen gesunken, gegenüber dem Vorjahresmonat um 524 Personen gestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozent gesunken und liegt aktuell bei 2,2 Prozent.
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im September 2020 gesunken und liegt derzeit bei 9.958 Personen (-243). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im September 14.491 Personen (-298) in 7.267 Bedarfsgemeinschaften (-143) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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