Zahl der Neuanträge bei Schwerbehinderung nahezu konstant



Kreis Borken. 11.315 Feststellungsverfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung waren 2019 beim Kreis Borken zu bearbeiten. Im Jahr 2018 gab es 11.730 Vorgänge. Bei den Verfahren aus dem vergangenen Jahr handelt es sich um 3.202 Erstanträge, 4.065 Änderungsanträge, 2.322 Nachprüfungen durch das Amt, 1.518 Widersprüche und 214 Klageverfahren. Die Bearbeitungsdauer der Anträge liegt bei knapp drei Monaten. Für Nachuntersuchungen, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier Monaten zu rechnen. Solche Untersuchungen zielen darauf ab zu überprüfen, ob sich die festgestellten Einschränkungen durch Therapien verbessern lassen. 2019 lag die Schwerbehindertenquote im Kreis Borken bei 11,52 Prozent. 2018 war es eine Quote von 11,34 Prozent.
Seit dem 1. September 2014 gibt es in Nordrhein-Westfalen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat. Die alten Papierausweise können aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer benutzt werden. Es besteht also keine Umtauschpflicht für Bürgerinnen und Bürger. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise kostenlos gegen neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht. Der neue Ausweis kann in den Bürgerbüros der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oder beim Kreis Borken beantragt werden; dafür wird ein Lichtbild in Passbildgröße benötigt. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/schwerbehinderung.

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