Nur noch Kinder von „Schlüsselpersonen“ werden ab Mittwoch betreut



Kreis Borken. Am heutigen Montag (16.03.2020) und am morgigen Dienstag (17.03.2020) ist sowohl in den Schulen als auch in den Kindertageseinrichtungen im Kreis Borken noch eine Notfall-Betreuung sichergestellt. Ab Mittwoch (18.03.2020) gilt die Maßgabe des Landes NRW, dass alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Angebote der Tagespflege zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bis zum Ende der Osterferien nur noch Kinder von sogenannten „Schlüsselpersonen“ mit einem entsprechenden Arbeitgebernachweis betreuen dürfen.

Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Das teilt der Kreis Borken mit. Nur in ganz besonderen Fällen wird für Kinder von „Schlüsselpersonen“ weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht. Das gilt dann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastrukturen notwendig ist – und
• diese Eltern können keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren.

Personenkreise der in kritischen Infrastrukturen Tätigen („Schlüsselpersonen“) sind
1. Sektor Energie
• Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inkl. Logistik)
• insbes. Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Sektor Wasser, Entsorgung
• Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
• insbes. Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Sektor Ernährung, Hygiene
• Produktion, Groß- und Einzelhandel (inkl. Zulieferung, Logistik)
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
• insbes. Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Sektor Gesundheit
• insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
• insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
• Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr
• insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
• Personal der Deutschen Bahn und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
• Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Sektor Medien
• insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
• Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebehaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
• Gesetzgebung, Parlament
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
• Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Auf Einladung von Landrat Dr. Kai Zwicker haben sich dazu heute (16.03.2020) im Borkener Kreishaus die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern über das konkrete Vorgehen verständigt. Das Notfallbetreuungsangebot für die Kinder von „Schlüsselpersonen“ soll in kleinen Gruppen in den bisherigen Einrichtungen erfolgen. Das weitere Vorgehen wird mit den Trägern und Einrichtungen eng abgestimmt.

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, erfolgt bereits jetzt die Bedarfsabfrage über einen einheitlichen Abfragebogen an die Sorgeberechtigten durch die Leitung der Kitas und Tagespflegestellen sowie der Schulen. Der Abfragebogen und der Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten sind auf der Internetseite www.kreis-borken.de/coronavirus bereitgestellt und werden über die Einrichtungen verteilt. Die Sorgeberechtigten melden mit diesen Unterlagen ihre Bedarfe für eine Notfallbetreuung ab Mittwoch bei den Kitas, Tagespflegestellen und Schulen an. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule, Kita oder Tagespflegestelle aufzunehmen, treffen dann die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen.

Kinder können nur in Notfallgruppen betreut werden, wenn
• nachgewiesen oder zugesichert wird, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, weil sie in einer kritischen Infrastruktur tätig sind, und
• eine schriftliche Bescheinigung der jeweiligen Arbeitgeber der Sorgeberechtigten vorliegt oder zugesichert wird, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
• die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
• die Kinder nicht in Kontakt stehen zu infizierten Personen,
• seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitsymptome aufweisen,
• die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet (Den Link gibt es auf der Internetseite www.kreis-borken.de/coronavirus) ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Die Einrichtung von Notfallgruppen hat gemäß den vom RKI empfohlenen Hygienehinweisen zu erfolgen. Dabei geht es u. a. um die Gruppengröße, die Einnahme von Mahlzeiten usw..
Über die weitere Entwicklung informiert der Kreis Borken laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram.

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