OVG Münster: Betrunkene Radfahrer bekommen kein langfristiges Fahrverbot
Wenn Fahrradfahrer oder E-Scooterfahrer bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt werden, dürfen sie solche führerscheinfreien Fahrzeuge in Zukunft weiterhin benutzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden. Damit sind zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte vorläufig wieder berechtigt, mit solchen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ein Antragsteller wurde beim Fahren eines E-Scooters unter dem Einfluss von Amphetamin erwischt, während ein weiterer Antragsteller auf seinem Fahrrad eine Blutalkoholkonzentration von über 2 Promille hatte. Beide Personen sind nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge wie Pkw. In beiden Fällen haben die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden den Betroffenen untersagt, auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Die daraufhin gestellten Eilanträge wurden von den Verwaltungsgerichten in Düsseldorf und Gelsenkirchen abgelehnt. Im Gegensatz dazu entschieden die Antragsteller erfolgreich beim Oberverwaltungsgericht.
Der 16. Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung damit, dass die angegriffenen Anordnungen nicht auf der Fahrerlaubnis-Verordnung basieren können, die es den Behörden erlaubt, Personen das Führen von Fahrzeugen zu untersagen, wenn diese als ungeeignet oder nur eingeschränkt geeignet gelten. Diese Regelung sei nicht ausreichend bestimmt und unverhältnismäßig. Ein derartiges Verbot würde die grundrechtlich geschützte Bewegungsfreiheit der Betroffenen erheblich einschränken. Zudem sind fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge in der Regel weniger riskant als Kraftfahrzeuge, was von der Vorschrift nicht ausreichend berücksichtigt wird. Es bleibt unklar, unter welchen Umständen jemand als ungeeignet oder nur bedingt geeignet für das Führen solcher Fahrzeuge eingestuft wird und wann Zweifel an der Eignung bestehen.
Mit seiner Entscheidung folgt der Senat den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz.