Pflegebedürftigkeit: So wird der Bedarf ermittelt und geprüft

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Eine Person wird als pflegebedürftig eingestuft, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt ist und daher auf unterstützende Hilfe angewiesen ist. „Das können körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen sein“, erläutert Gudula Decking, die Koordinatorin der Pflegeberatung im Kreis Borken. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird beauftragt, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Diese Einschätzung, zusammen mit der Einordnung in einen der fünf Pflegegrade, ist notwendig, um Dienstleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Während ihres Online-Vortrags am Dienstag, dem 27. August 2024, von 19 bis 20 Uhr auf der Plattform Zoom wird Gudula Decking detailliert auf dieses Thema eingehen. Sie wird den Ablauf der Antragstellung bei der Pflegekasse, die nachfolgende Begutachtung sowie die Bestandteile des Gutachtens erklären.

Der kostenlose Vortrag kann ohne vorherige Anmeldung unter folgendem Link besucht werden: www.kreis-borken.de/pflege-vortrag. Die Meeting-ID lautet: 923 767 40948, der Kenncode ist: rV9Hb2.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Webseite des Kreises Borken unter www.pflege-kreis-borken.de verfügbar.

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