Pilotprojekt „Grenzüberschreitende Busverbindung zwischen Bocholt und Aalten“ beendet



Kreis Borken/Bocholt. Der fünfmonatige Pilotversuch einer grenzüberschreitenden Busverbindung zwischen Bocholt und Aalten wird, wie geplant, zum 30. April 2018 enden. Ein Grund mehr, am verkaufsoffenen Sonntag in Bocholt am 29. April, an dem dort alle StadtBusse kostenlos fahren, noch einmal diese Buslinie zu nutzen. Das teilte jetzt der Kreis Borken mit, der in Zusammenarbeit mit der Provinz Gelderland, der Stadt Bocholt, der Gemeinde Aalten, der StadtBus Bocholt GmbH und weiteren Partnern die Federführung für das Projekt übernommen hatte. Die praktische Erprobung in den vergangenen Monaten habe wertvolle Erkenntnisse für die perpektivisch angestrebte Überführung in den Dauerbetrieb ergeben, hieß es weiter. Bis es soweit ist, müssen jedoch noch viele rechtliche Hürden überwunden werden. Diese seien bei dem von vorn herein befristeten Versuchsbetrieb – im Gegensatz zu den Anforderungen an eine dauerhafte Linie – nicht zum Tragen gekommen. Zudem gilt es, für einen dauerhaften Betrieb die Finanzierung der Leistung zu organisieren und zu sichern.
Die mit dem Probebetrieb gewählte Herangehensweise habe sich ganz bewusst von den sonsten üblichen theoretischen Machbarkeitsstudien, deren Ergebnisse in der Regel auf allgemeinen Modellen und Hochrechnungen beruhen, unterschieden, hieß es bei den Projektbeteiligten. Erfreulicherweise konnte der Probebetrieb auch relativ kurzfristig innerhalb von vier Monaten aufgenommen werden. Ein beauftragtes Fachbüro führte während der Pilotphase statistische Erhebungen und Fahrgastbefragungen durch, die nun gründlich ausgewertet werden. Erste Zwischenergebnisse gibt es aber bereits jetzt. Danach ist das Urteil der Fahrgäste eindeutig positiv: 97 Prozent der Befragten bewerteten das grenzüberschreitende Angebot als „gut“. Die meisten Fahrgäste – 59 Prozent – sind unter 30 Jahre alt.
Diese Potenzialanalyse und die darauf basierenden Empfehlungen werden den Projektpartnern die Möglichkeit geben, dann auch an weiteren Optimierungen der Linie zu arbeiten. Sie helfen zugleich bei der Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die grenzüberschreitende Verbindung dauerhaft etabliert werden kann. Bis es soweit ist, müssen jedoch noch viele rechtliche Anforderungen erfüllt werden. Schließlich handelt es sich um eine grenzüberschreitende Konzession, die nach ganz bestimmten rechtlichen Regelungen und Fristen auszuschreiben und anschließend zu betreiben ist. Im Vorfeld der Vergabe einer solchen Linie werden zudem Abstimmungen mit verschiedenen Genehmigungsbehörden und vertragliche Regelungen auf unterschiedlichen Ebenen erforderlich.
Auch die künftig geänderten Rahmenbedingungen sind in den Blick zu nehmen. Die Buslinie verbindet die beiden Bahnhöfe in Bocholt und Aalten und damit die jeweiligen Schienennetze miteinander. Die Strecke Bocholt-Wesel soll voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 elektrifiziert werden. Das hat dann voraussichtlich eine andere zeitliche Taktung der Züge und geänderte Abfahrt- und Ankunftzeiten zur Folge. Die Projektbeteiligten haben sich das Ziel gesetzt, bis zu diesem Fahrplanwechsel die Hürden für den grenzüberschreitenden Dauerbetrieb erfolgreich zu nehmen.
Da es sich bei ÖPNV-Verbindungen – egal ob national oder grenzüberschreitend – um ein „Zuschuss-Geschäft“ handelt, muss vor Aufnahme eines dauerhaften Betriebes auch die Kostenverteilung zwischen den Akteuren geklärt werden. Der Probebetrieb selbst wurde finanziell unterstützt durch eine EU-Förderung im Rahmen des INTERREG-Programmes der EUREGIO.

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