Polizei löst mehrere Geburtstagsfeiern auf



Dass jeder Einzelne Mitverantwortung trägt für das Eindämmen des Coronavirus haben leider noch nicht alle erkannt. Die Polizei im Kreis Borken sah sich jetzt in mehreren Fällen gezwungen, Zusammenkünfte aufzulösen, die nach den derzeitigen Bestimmungen nicht mehr zulässig sind:

– In Ahaus hatten sich am Mittwochabend drei junge Männer getroffen, um auf einen Geburtstag anzustoßen. Die 18, 19 und 20 Jahre alten Ahauser hielten sich dazu gegen 23.55 Uhr auf einem Parkplatz an der Vagedesstraße auf. Die Beamten erteilten Platzverweise und fertigten eine Anzeige.

– Eine Geburtstagsfeier aufgelöst haben Polizeibeamte in der Nacht zum Donnerstag auch in Gronau. Dort hatten vier Männer im Alter von 19, 21 und 32 Jahren gemeinsam in einer Wohnung gefeiert. Dass auch solche Treffen derzeit untersagt sind, sei ihnen nach eigenem Bekunden nicht klar gewesen. Die Beamten fertigten entsprechende Anzeigen.

– Ebenfalls ein unvorhergesehenes Ende gefunden hat eine Feier in Stadtlohn: Dort lösten Polizeibeamte am Mittwochnachmittag einen Kindergeburtstag auf. Daran hatten vier Kinder und zwei Erwachsene teilgenommen. Mehrere an der entsprechenden Anschrift nicht gemeldete Personen verließen die Wohnung. Die Beamten fertigten eine Anzeige.

– Gemeinsam zu Fuß auf der Grabenstraße unterwegs waren am Mittwochabend gegen 22.15 Uhr in Stadtlohn drei junge Männer im Alter von 16, 21 und 28 Jahren. Das war Polizeibeamten aufgefallen, die das Trio im Gespräch beobachtete. Wenig glaubhaft erschien den Beamten daher die Behauptung der Betroffenen, sich nicht zu kennen und nur zufällig hintereinander herzulaufen. Die drei sehen sich nun den Konsequenzen einer entsprechenden Anzeige gegenüber.

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang erneut an die Bevölkerung, die geltenden Regeln zu beachten – so leistet jeder einen Beitrag, um der Pandemie wirkungsvoll zu begegnen. Die Polizei unterstützt die Ordnungsbehörden konsequent darin, die neuen Bestimmungen durchzusetzen. Wer dagegen verstößt, begeht kein Kavaliersdelikt – er gefährdet sich und andere Menschen unnötig.

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