Polizei stellt nach wiederholter Ruhestörung Musikanlage sicher



Bocholt (ots) – In der Nacht zum Sonntag mussten Polizeibeamte gegen 01.00 Uhr drei erheblich alkoholisierte Personen zur Ruhe ermahnen, die auf einem Privatgrundstück im Stadtviertel Fildeken durch laute Musik die Nachtruhe störten. Dabei drohten die Beamten für den Fall der Missachtung Folgemaßnahmen (Sicherstellung der Musikanlage) an. Ca. eine Stunde später mussten die Beamten die Anschrift erneut aufsuchen, da die Nachtruhe erneut durch überlaute Musik gestört wurde. Die Beamten stellten die Musikanlage sicher. Dem 27 Jahre alten Gast der Hausbewohner erteilten die Beamten einen Platzverweis, nachdem dieser mehrfach versucht hatte, die Mitnahme der Musikanlage zu verhindern und zudem die Beamten beleidigt hatte. Da er dem Platzverweis offenbar nicht nachkommen wollte, sollte er vom Grundstück geführt werden. Dabei leistete der Mann körperlichen Widerstand, wobei zwei Beamte leicht verletzt wurden. Beide konnten ihren Dienst fortsetzen. Dem 27-Jährigen, der letztlich in Gewahrsam genommen wurde, entnahm ein Arzt eine Blutprobe. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein.

Zusatz: Dieser Einsatzverlauf ist leider exemplarisch – nicht nur für Anlass und Ergebnis, sondern auch für den Ablauf der Diskussion. Der Ruhestörer meinte die Beamten mit Argumenten wie „Die Polizei begeht Hausfriedensbruch“ oder “ Die Anlage gehört mir, die kann die Polizei nicht sicherstellen“ oder „Sie brauchen einen Durchsuchungsbeschluss“ beeinflussen zu können. Inwiefern er seinen Argumenten selbst glaubte oder der Alkoholeinfluss die Diskussion bestimmte, mag dahin gestellt bleiben. Jedenfalls lassen sich gerade alkoholisierte Menschen oft schwer durch rationale Argumente überzeugen. Fakt ist jedenfalls, die Polizei benötigt für die getroffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr keinen Durchsuchungsbeschluss, sie hat in Fällen wie diesen das Recht, das Grundstück sowie das Haus zu betreten und die Musikanlage sicherzustellen.
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