Polizei zieht Anhänger in bedenklichem Zustand aus dem Verkehr



Kreis Borken/Stadtlohn (ots) – Der Zahn der Zeit hatte schon bedrohlich an ihr genagt: Eine rostige Schraube diente als Haltebolzen für den Anhänger eines Ackerschleppers, den die Polizei am Dienstag in Stadtlohn kontrolliert hat. Beamte des Verkehrsdienstes hatten nicht ohne Grund an diesem Tag landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge näher in den Blick genommen: Landwirte und Lohnunternehmer sind zur Zeit im Kreis Borken damit beschäftigt, Ernte einzufahren. Insbesondere holen sie nun nach der Getreideernte das Stroh von den Feldern. Das Fazit der Beamten nach ihrer Kontrollaktion stimmt bedenklich. Denn sie stellten fest, dass Sorgfalt und Verkehrssicherheit manches Mal in den Hintergrund rücken, wenn es darum geht, das Stroh möglichst schnell abzufahren.

Bei den Stichproben des Verkehrsdienstes fielen zwei Fahrzeuge in besonderer Weise negativ auf: In einem Fall fehlte an einem Anhänger hinter einem Ackerschlepper die vorgeschriebene Kennzeichnung in Gestalt eines „25“-Schildes und eines Wiederholungskennzeichens. Das Fehlen hat Konsequenzen: Es führt dazu, dass für den Anhänger eine Zulassungspflicht besteht. Allein das zieht bereits eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach sich. Dass die Beamten die Weiterfahrt unterbanden, hatte allerdings andere Gründe: Sie stellten an dem zum Glück noch unbeladenen Anhänger technische Mängel fest, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs erheblich gefährdeten. So verfügte der zweiachsige Anhänger über keine eigene Bremsvorrichtung, die Deichsel war durch Schweißen repariert und die Lagerungen der Zuggabeln waren ausgeschlagen. Zudem hatte man daran auf einer Seite die Haltebolzen unfachmännisch durch eine Schraube ersetzt – wenn sich der Anhänger im beladenen Zustand vom Ackerschlepper gelöst hätte, wären schwerwiegende Folgen nicht auszuschließen gewesen. Da für den technischen Zustand neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter verantwortlich ist, fertigten die Beamten gleich zwei Anzeigen. In einem weiteren Fall wurde ein an sich zulassungsfreier und mit 25km/h-Schild gekennzeichneter Anhänger hinter einem schneller fahrenden Ackerschlepper geführt. Die Konsequenz: Dadurch geht die Zulassungsfreiheit verloren.

Die Polizei appelliert, nur verkehrssichere Fahrzeuge im Rahmen der vorgesehenen Verwendung und der jeweils zulässigen Geschwindigkeiten einzusetzen. Je nach angetroffener Fahrzeugkombination könnten sich auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen nicht ausreichender Fahrerlaubnis ergeben.

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