Postversand für Impf-QR-Codes angelaufen



Es gibt Post – und zwar zunächst für diejenigen, die bereits vollständig in einem Impfzentrum in Westfalen-Lippe geimpft wurden: Sie erhalten in den nächsten Tagen ihre QR-Codes für das elektronische Impfzertifikat postalisch zugeschickt.

„Der Briefversand ist heute gestartet, sodass die Ersten ihre Codes bereits in den nächsten Tagen erhalten werden“, erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Dirk Spelmeyer, Dr. Volker Schrage und Thomas Müller. Mit der CovPass-App bzw. über die Corona-Warn-App können die Codes dann gescannt und das Impfzertifikat so auf dem Smartphone vorgehalten werden.

„Insgesamt haben bisher schon 1,4 Millionen Menschen ihre Erst- und Zweitimpfung in einem der 28 Impfzentren in unserem Landesteil erhalten. Genauso viele Briefe werden also in den kommenden Tagen nach und nach verschickt. Wer seine Codes morgen oder übermorgen noch nicht im Briefkasten hat, sollte dementsprechend nicht beunruhigt sein. Hier ist – wie so oft während der Pandemie – noch einmal etwas Geduld gefragt“, betont der KVWL-Vorstand.

In einem zweiten Schritt erhalten dann diejenigen Post, die bisher die erste Spritze im Impfzentrum bekommen haben. Zugleich werden in den Impfzentren im Moment alle Vorbereitungen getroffen, damit die Ausstellung der aktuellen Impfzertifikate bald auch direkt vor Ort möglich ist. In Kürze sollen dann auch die niedergelassenen Ärzte die Möglichkeit haben, die elektronischen Impfzertifikate über ihre Praxisverwaltungssoftware zu erstellen.

Sollte der QR-Code fehlerhaft sein (weil beispielsweise der Name falsch geschrieben ist), können sich Bürgerinnen und Bürger für die Ausstellung eines neuen Codes an eine Apotheke oder perspektivisch auch an eine Arztpraxis wenden. Eine Änderung der Daten im Impfzentrum oder direkt bei der KVWL ist nicht möglich!

„Wichtig ist, dass der digitale Impfpass lediglich eine Ergänzung zum Papier-Impfausweis ist. Dieser behält seine Gültigkeit und muss unbedingt weiterhin aufbewahrt werden!“, stellen Spelmeyer, Schrage und Müller noch einmal klar.

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