Premiere in Suderwicker Baugebiet – Logistik für Fahrzeuge wird über die Niederlande abgewickelt

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An der Sporker Straße in Suderwick sollen drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften entstehen. Der Bauherr will die Häuser als öffentlich geförderte Wohnungen errichten. Bei der amtlichen Genehmigung kommt es zu einer Premiere. Denn während der Bauphase soll die Logistik für Baufahrzeuge nach Absprache mit der niederländischen Nachbargemeinde Aalten auch über die Keukenstraat auf niederländischer Seite abgewickelt werden können.

Das Grundstück an der Sporker Straße liegt im Stadtteil Suderwick und gehört zu einem bereits bebauten Gebiet. Einen Bebauungsplan — also einen rechtlich verbindlichen Plan, der festlegt, was dort gebaut werden darf — gibt es für dieses Grundstück nicht. Normalerweise muss sich ein neues Bauvorhaben in seiner Größe und Art an die Umgebung anpassen. Genau daran scheitert das Projekt formal: Die geplante dritte Baureihe von der Straße aus gesehen passt nach Einschätzung der Stadtplaner eigentlich nicht ins Ortsbild.

Trotzdem will die Verwaltung das Projekt ermöglichen — über eine Sonderregelung. Der Bundesgesetzgeber hat im Oktober 2025 ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus verabschiedet. Es erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den üblichen Anforderungen. Die Stadt Bocholt hat dafür im Februar 2026 eigene Anwendungsrichtlinien beschlossen, nach denen nun der Fachausschuss über solche Fälle berät.

Die Stadtverwaltung hat keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben. Sie sieht weder negative Auswirkungen auf das Stadtbild noch Nachteile für die Nachbarn. Die nötigen Abstandsflächen würden eingehalten, erhebliche Umweltfolgen seien nicht zu erwarten.

Allerdings knüpft die Verwaltung ihre Zustimmung an zwei Bedingungen: Erstens müssen die Häuser als öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden — also Sozialwohnungen, die Menschen mit niedrigem Einkommen zugutekommen. Zweitens müssen die im Lageplan eingezeichneten Bäume und Hecken auf dem Grundstück erhalten bleiben. Der Bauherr hat sich bereit erklärt, diese und weitere Details in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln — einem Vertrag zwischen Bauherr und Stadt, der Auflagen rechtlich absichert. Der Bürgermeister soll ermächtigt werden, diesen Vertrag auszuhandeln und abzuschließen.

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